Braunschweig. Am Montag, dem 4. Juli, muss sich ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig unter anderem wegen des Drogenhandels in nicht geringer Menge, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung verantworten. Zwei Tage später steht ein 29-Jähriger wegen des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen und des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor Gericht. Das kuriose: Beide sollen sich eine Wohnung geteilt haben, die sie als "Bunker" für ihr Rauschgift benutzten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts hervor.
Dem 26-Jährigen, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, am 23. Mai 2020 zwei Kilogramm Marihuana an eine andere Person verkauft zu haben. Die vorherige Kommunikation sei über Krypto-Handys des Dienstleistungsanbieters EncroChat erfolgt. Bei einer polizeilichen Durchsuchung seines Zimmers am 27. Dezember 2021 seien zudem insgesamt 1,75 Gramm Marihuana sowie insgesamt 9,72 Gramm Haschisch, ein sogenanntes "Butterfly"-Messer, ein Einhandmesser und ein Teleskop-Schlagstock sichergestellt worden. Darüber hinaus seien in dem besagten "Bunker", bei einer polizeilichen Durchsuchung am 13. Januar zirka 5,1 Kilogramm Marihuana, zirka 372 Gramm Kokain, zirka drei Kilogramm Amphetamin-Paste und etwa 220 Gramm Haschisch und in einem weiteren "Bunker" zudem einen Kokainblock von etwa einem Kilogramm, 13 Gramm Marihuana sowie drei Gramm Haschisch gefunden worden.
Angeklagte habe auf Polizisten eingetreten
Der Mann habe zudem in einer am Körper getragenen Tasche weitere 110 Gramm Marihuana sowie etwa 19 Gramm Kokain bei sich geführt. Auch Bargeld sowie Betäubungsmittel-Verpackungsmaterialien wurden entdeckt. Der Angeklagte habe als Organisator des Drogenhandels fungiert und unter anderem die Drogen beschafft und für die Anmietung der Bunker gesorgt. Am 14. Januar sei der Angeklagte zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden, aus dem er geflüchtet sei. Der Angeklagte sei im Rahmen der polizeilichen Fahndung in der Nähe angetroffen worden und der Festnahme durch zwei Polizeibeamtinnen zunächst scheinbar nachgekommen.
Er habe dann jedoch unvermittelt mit seinem Arm und seiner Körperseite gegen eine Polizeibeamtin gestoßen, die hierdurch habe ausweichen müssen. Dies habe der Angeklagte genutzt, um erneut zu fliehen. Hierbei habe er erheblichen Kraftaufwand eingesetzt, um auch die weitere Polizeibeamtin abzuschütteln, die seine Kleidung ergriffen habe. Als diese gestolpert sei, habe der Angeklagte ihr gegen den Kopf getreten. Durch das Hinzutreten weiterer Polizeibeamter sei der Widerstand des Angeklagten schließlich gebrochen worden.
Dem 29-jährigen Angeklagten, der sich derzeit ebenfalls in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, zwischen dem 24. November 2021 und dem 13. Januar in 13 Fällen mittels seines Mobiltelefons für sich und dritte Personen negative Corona Antigentestbescheinigungen in elektronischer Form ausgestellt zu haben. Im Zusammenhang mit den Drogengeschäften solle der Angeklagte unter anderem die Funktion als "Bunkerhalter" in einer Wohnung und zudem als "Buchhalter" ausgeübt haben, indem er sogenannte "Tickerlisten" zu Drogenpreisen und Abnehmer und deren Schulden geführt habe. Die Fortsetzungstermine im ersten Falle sind für den 18., 21. und 25. Juli vorgesehen. Im zweiten Falle für den 26. Juli sowie dem 12., 15. und 16. August. Die Termine sind immer um 9 Uhr angesetzt.
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