Wegen einer Babydecke - Mann soll bei Raub auf Schlafenden eingeschlagen haben

Im einem zweiten Falle soll ein 33-Jähriger in Helmstedt einem Mann eine Schreckschusspistole gegen den Kopf gedrückt haben.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Vor dem Landgericht Braunschweig müssen sich am Dienstag und am Freitag ein 37-Jähriger und ein 33-Jähriger in zwei unterschiedlichen Fällen verantworten. Beiden wird schwerer Raub vorgeworfen und dem letzteren darüber hinaus auch eine gefährliche Körperverletzung.



In der Verhandlung am Dienstag geht es um einen schweren Raub, der sich am 30. März 2021 in Goslar zugetragen hat. Der 37-jährige Angeklagte soll sich dabei mit einer weiteren Person in den frühen Morgenstunden zur Wohnung des Geschädigten begeben haben. Er habe die Türen zur Wohnung aufgehebelt und sich in das Schlafzimmer begeben. Der Mittäter habe währenddessen das Wohnzimmer des Geschädigten durchsucht und sodann einen Schlüsselbund, Tabak und 25 Euro an sich genommen.

Mann soll auf Schlafenden eingeschlagen haben


Der Angeklagte habe dann im Schlafzimmer mit einem mitgeführten eisernen Teleskopschlagstock auf den schlafenden Geschädigten eingeschlagen und diesen hierbei mit seinen Knien im Bett fixiert, sodass er den Schlägen nicht habe ausweichen können. Währenddessen habe er ihn nach einer Babydecke gefragt, die er für eine Zeugin mithilfe der Gewaltanwendung entwenden wollte. Noch bevor der Geschädigte habe antworten können, habe der Angeklagte die Decke entdeckt und an sich genommen. Nach Verlassen der Wohnung habe der Angeklagte zudem das nicht angeschlossene Fahrrad des Geschädigten an sich genommen. Ein Fortsetzungstermin ist für den 28. Juni, 9 Uhr, angesetzt.

Er habe "Sprengstoff für die Nase" angeboten


Im zweiten Falle, der am Freitag verhandelt wird, soll der 33-jährige Angeklagte am 23. Mai 2021 in Helmstedt einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Dem Mann wird vorgeworfen, mit dem Geschädigten verabredet zu haben, dass dieser ihm am Tattag gegen Zahlung von 45 Euro seinen Laptop verkauft. Hierzu hätten die beiden einen Treffpunkt vereinbart, an dem es dunkel gewesen sei und wo der Angeklagte bewusst kein Licht angemacht habe. Er habe dem Geschädigten zunächst angeboten, ihm anstelle des Geldes "Sprengstoff für die Nase" zu geben.


Der Geschädigte habe keine Antwort gegeben und dem Angeklagten den Laptop übergeben. Während der Geschädigte in kniender Position noch zum Rucksack heruntergeschaut und diesen geschlossen habe, habe der Angeklagte eine von mitgeführte silberne Schreckschusspistole genommen, gegen den mit einer Cappy bedeckten Kopf des Geschädigten gedrückt und geschossen. Der Angeklagte habe hiermit beabsichtigt, dass der Geschädigte sich ohne Bezahlung entfernt. Fortsetzungstermine sind hier für den 7. und 22. Juli, um jeweils 9 Uhr, angesetzt.


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