Eichenprozessionsspinner breitet sich aus - Diese Maßnahmen sind geplant

Die Stadt Braunschweig will ihren Maßnahmeplan aktualisieren. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist denkbar.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. 2013 wurde der Eichenprozessionsspinner erstmals in Braunschweig - im Naturschutzgebiet Riddagshausen - nachgewiesen. Seitdem breitet sich die Raupe mit den gesundheitsgefährdenden Haaren immer weiter aus. Dementsprechend müssen auch die Gegenmaßnahmen immer wieder angepasst werden. Den aktualisierten Maßnahmenkatalog stellt die Verwaltung am Freitag im Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Abstimmung.



Der Maßnahmenplan regelt bei Vorkommen des Eichenprozessionsspinners auf städtischen Liegenschaften die nötigen Schutzmaßnahmen. Zuletzt wurde der Katalog 2016 aktualisiert. Seitdem haben sich die Fallzahlen erheblich erhöht. Die Anzahl der Befallsstellen hat sich nach 2017 (13) auf 77 im Jahr 2020 nahezu versechsfacht. Für 2021 geht man von 85 Befallstellen aus. Dabei kann eine Befallstelle mehrere Bäume mit jeweils bis zu 30 Nestern umfassen. Zum einen könne man die anfangs stark gestiegenen Zahlen mit einer höheren Sensibilisierung in der Bevölkerung erklären, zum anderen könne das relative Abflachen der Kurve damit zusammen hängen, dass die Anzahl der möglichen, sicherheitsrelevanten Befallstellen begrenzt ist. Auf der anderen Seite geht die Stadt von einer hohen Dunkelziffer aus. Insbesondere dort, wo wenige Menschen unterwegs sind.

Dunkelziffer erschwert Bekämpfung


Inzwischen ist der Eichenprozessionsspinner innerhalb der Stadtgrenzen Braunschweigs überall zu finden. Schwerpunkte des Befalls der letzten Jahre waren Westpark, Prinz-Albrecht-Park, Kralenriede, Bereiche um den Heidbergsee und das Naturschutzgebiet Riddagshausen. Neben den bestätigten wiederkehrenden und den neuen Befallsstellen sei anzunehmen, dass eine Vielzahl der betroffenen Eichen nicht erfasst würden, da sich diese nicht im Bereich öffentlicher Straßen und Wege befinden, sondern unerkannt innerhalb von Wald- und Gehölzbeständen verblieben. Diese Dunkelziffer erschwere die Bekämpfung, da die von den Raupen bereinigten Befallsstellen in Randlagen von Wald- oder Gehölzflächen oftmals innerhalb weniger Tage durch Zuwanderung aus Nachbarbeständen wiederbesiedelt würden.


Der neue, nun zur Abstimmung stehende Maßnahmenkatalog sieht fünf Kategorien vor. Kategorie 1 umfasst Gebiete außerhalb geschlossener Siedlungen in der freien Landschaft und sieht hier keine oder nur eine geringe Gefährdung. Als Maßnahme werden gegebenenfalls Informationen über mögliche Gesundheitsgefährdung durch Hinweisschilder und/oder Absperrung befallener Bereiche, aber keine aktiven Bekämpfungsmaßnahmen empfohlen. Gleiches gilt im Prinzip auch für Kategorie 2, die Gebiete entlang von Rad- und Wanderwegen ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung umfasst. Da hier aber eine Gefährdung vorliegen könne, sind im Einzelfall aktive Bekämpfungsmaßnahmen möglich. Generell werde in diesen Bereichen aber auf die Selbstverantwortung der Bürger verwiesen.

Absaugen, Schaum einsetzen fällen


Ab der Kategorie 3 (höhere Gefährdung in Grünanlagen und Parks, unmittelbar an Waldrandbereiche grenzende Wohnbebauung) werden mechanische oder thermische Bekämpfungsmaßnahmen ausgelöst, bei denen es sich um den Einsatz von Absaug- oder Heißschaumverfahren handelt. In Kategorie 3 soll dies innerhalb von fünf Werktagen geschehen. In Kategorie 4 (sehr hohe Gefährdung an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen, Sportplätzen, Freibäder städtischer Liegenschaften) muss dies sofort (innerhalb von 24 Stunden) passieren. In beiden Kategorien ist zum Schutz betroffener Anlieger in begründbaren Einzelfällen auch die Fällung befallener Eichen möglich.


In der Kategorie 5 (periodisch auftretende sehr hohe Gefährdung in den in Kategorie 4 genannten Bereichen) ist die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch durch das Bakterium thuringiensis oder mittels Nematoden nach geltendem Biozidrecht möglich. Diese Kategorie sei bislang jedoch noch nicht ausgelöst worden, da deren Anwendung aufgrund der hierfür zu berücksichtigenden und nicht beeinflussbaren äußeren Parameter in der Realisierung problematisch sei. Konkret heißt das, Voraussetzungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmittel sind mindestens 8 Grad Celsius Außentemperatur, kein Wind, Trockenheit und dass das Nicht-Betreten des Anwendungsbereichs für 48 Stunden gewährleistet werden kann. Auch seien die hierbei auftretenden Kollateralschäden an Teilen der Insektenfauna aus Sicht der Fachverwaltung zum gegebenen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig.

Vorausschauend pflanzen


Aufgrund des aktuellen und prognostizierten Entwicklungstrends sei absehbar, dass die in den Kategorien 3 und 4 vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen in der Zukunft an ihre Grenzen stoßen könnten und Maßnahmen aus Kategorie 5 zur Anwendung gebracht werden müssten. Vorausschauend soll daher in den Bereichen der Kategorie 4 möglichst auf Neu- oder Ersatzpflanzungen mit Eichen verzichtet werden. Stattdessen sollen dort Klimabäume mit vergleichbaren Funktionen etabliert werden.


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