Braunschweig. In der Stadt Braunschweig gibt es, genau wie in anderen Kommunen auch, derzeit in Grün- und Parkanlagen Fälle des Auftretens von Eichenprozessionsspinnern. In 38 Fällen wurden an unterschiedlichen Standorten bisher Raupennester (Gespinste) beseitigt. Der Höhepunkt des Befalls sei aber bereits erreicht worden, wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet.
Die überwiegend nachtaktiven Raupen halten sich tagsüber in Gespinstnestern am Stamm von Eichen auf und wandern in der Dämmerung in langen Reihen zum Fressen in die Eichenkronen. Die Raupen haben kleinste Brennhaare, die den Giftstoff Thaumetopoein enthalten. Dieser kann bei Hautkontakt allergische Reaktionen, juckende, entzündliche Hautausschläge, Rötungen, Quaddeln und Bläschen auslösen. Bei Augenkontakt sind Entzündungen der Augenbindehaut möglich. Werden die Haare eingeatmet, kann es zu Reizungen im Rachen, Halsschmerzen, Hustenreiz und in seltenen Fällen auch zu Asthmaanfällen kommen.
Die Stadtverwaltung wird bei allen bekannten und gemeldeten Fällen innerhalb von 48 Stunden tätig, indem eine beauftragte Fachfirma die Nester mechanisch entfernt. Die betroffenen Bereiche werden abgesperrt und mit einem Hinweisschild versehen. Diese abgesperrten Bereiche sollten nicht betreten und die Nester und Raupen nicht berührt werden. Nach der mechanischen Entfernung besteht keine Gefahr mehr.
Aktuell gehen die Fallzahlen zurück, sodass vermutlich der Höhepunkt des Befalls in Braunschweig schon erreicht wurde. Die Saison des Eichenprozessionsspinners endet in der Regel im Laufe des Monats Juli. Die Raupen verpuppen sich. Allerdings bleiben die Nester mit den hinterlassenen Brennhaaren in der Regel erhalten und können daher zum Teil noch Jahre später Allergien auslösen.
Die Verwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, Verdachtsfälle auf den Eichenprozessionsspinner in öffentlichen Grün- und Parkanlagen an das Bürgertelefon der Stadt Braunschweig unter 115 oder (0531) 470-1 oder per E-Mail an buergertelefon@braunschweig.de zu melden. Bei Vorkommen auf Privatgelände ist der Grundstückseigentümer für die Beseitigung verantwortlich.
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