Eintracht: Wahlausschuss nominiert Hartmut Rickel für den Aufsichtsrat

Rickel soll Uwe Fritsch ersetzen, der aber gleichzeitig als erster Stellvertreter einspringen soll.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Auf der Sitzung des Wahlausschusses am heutigen Montag, bestehend aus den Leitern der 14 Abteilungen sowie sechs Funktionsvorständen und dem Präsidium des BTSV Eintracht von 1895 e.V., hat das Gremium Hartmut Rickel für die Wahl zum Aufsichtsrat nominiert. Die Nominierung erfolgte, da Uwe Fritsch sein Mandat zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. November 2022 zur Verfügung stellen wird. Das berichtet der Verein in einer Pressemitteilung.



Fritsch selber wird durch den Wahlausschuss als erster Stellvertreter, im Falle eines Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes während der laufenden Amtszeit bis 2026, der Mitgliederversammlung vorgeschlagen.

Zur Person Hartmut Rickel


Hartmut Rickel ist seit seiner Ausbildung Ende der achtziger Jahre im Volkswagen Konzern in verschiedenen Positionen tätig gewesen. Von 2009 bis 2017 war der gebürtige Braunschweiger und bekennende Eintracht-Fan Leiter der Vertriebssteuerung der Marke Volkswagen bzw. der Volkswagen AG. Seit 2018 ist er als Geschäftsführer der Volkswagen Group Services GmbH tätig. Bereits von 2013 bis 2016 war Rickel das Bindeglied zwischen dem Volkswagen-Konzern und Eintracht Braunschweig. Zudem ist der 57-Jährige seit 2018 Geschäftsführer Finanzen und Controlling des Eishockey-Bundesligisten Grizzlys Wolfsburg an.

"Großer Mehrwert für den Aufsichtsrat"


Simone Hübner-Weber, Sprecherin des Wahlausschusses: „Trotz der Kurzfristigkeit haben wir uns als Wahlausschuss einen sehr guten persönlichen Eindruck von Hartmut Rickel verschaffen können. Wir sehen einen großen Mehrwert für den Aufsichtsrat und damit für die Zukunft unserer Eintracht mit einem starken Partner Volkswagen an unserer Seite. Zudem freuen wir uns, dass unser Erster Vizepräsident Uwe Fritsch nicht nur mit vollem Einsatz für den gemeinnützigen Verein weiterhin zur Verfügung steht, sondern auch als Stellvertreter für den Aufsichtsrat im Falle eines Ausscheidens eines anderen Mandatsträgers beziehungsweise Mandatsträgerin kandidiert.“


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