Entführte Straßenbahn - Ermittlungen erneut eingestellt

Die Akten liegen nun bei der Stadt Braunschweig, die prüft, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.

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Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Im Mai hatten zwei junge Männer nachts eine Straßenbahn aus dem Depot entführt, waren damit durch die Stadt gefahren und hatten sogar Passagiere einsteigen lassen. Im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass man die Ermittlungen eingestellt habe, da man keine Voraussetzung für eine Straftat sehe. Nach einer Beschwerde der Braunschweiger Verkehrs-GmbH wurden die Ermittlungen im Oktober wieder aufgenommen. Allerdings mit dem gleichen Ergebnis. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilt, hat man den Fall erneut zu den Akten gelegt.



"Nachdem die Braunschweiger Verkehrs GmbH im Juli Beschwerde gegen unsere Verfahrenseinstellung eingelegt hatte, hatten wir unsere Ermittlungen wieder aufgenommen, weil es weitere Ermittlungsansätze gab. Unter anderem wurde noch ein Zeuge vernommen. Zudem lagen weitere Informationen der Verkehrs GmbH zu den Auswirkungen der `Straßenbahnentführung´ vor", berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters.

"Keine konkrete Gefährdung"


Diese neuen Ermittlungen seien vor Kurzem abgeschlossen worden. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die unautorisierte Fahrt der Straßenbahn zwar eine grundsätzlich strafbare Störung öffentlicher Betriebe darstelle. Diese habe sich aber auf eine etwa einstündige Störung des Fahrplans beschränkt. Weitere Straftatbestände seien nicht verwirklicht worden, vor allem auch, weil keine anderen Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet und keine Beschädigungen an der Straßenbahn oder am Schienennetz verursacht wurden. "Weil sich die Folgen der Tat in Grenzen halten, erscheint das Verschulden der nicht vorbestraften Beschuldigten gering, so dass das Verfahren gemäß Paragraph 153 Strafprozessordnung wegen geringer Schuld erneut eingestellt worden ist", so das Fazit der Staatsanwaltschaft.

Gegen die Verfahrenseinstellung sei nur noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich, so Wolters weiter. In diesem Fall würde die Generalstaatsanwaltschaft das Vorgehen der Staatsanwaltschaft noch einmal auf Fehler prüfen.

Akten bei der Stadt


Gleichzeitig habe man aber die Akten der Stadt Braunschweig zugeleitet, damit von dort entschieden werden könne, ob gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit verwirklicht worden sei. Dies prüfe die Stadt nun in eigener Zuständigkeit. Zwar wolle man dem nicht vorgreifen, aber von regionalHeute.de um eine Einschätzung gebeten, teilt Christian Wolters mit, dass ein möglicher Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz daran scheitern könnte, dass die Beschuldigten für die Beförderung von Fahrgästen kein Entgelt genommen hatten. "Ob weitere Ordnungswidrigkeiten verwirklicht worden sind, vermag ich nicht einzuschätzen", so Wolters abschließend.


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