Braunschweig. Derzeit muss sich der auch im Fall Maddie Verdächtige Christian B. wegen anderer Sexualstraftaten vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Am Mittwoch teilte das Landgericht Braunschweig mit, dem Antrag auf Haftentlassung, den die Verteidigung zuvor gestellt hatte, stattzugeben. Dagegen wehrt sich nun die Staatsanwaltschaft und hat einen Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit gegen die Berufsrichterinnen und -richter gestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig in einer Pressemeldung mitteilt, dokumentier die Aufhebung des Haftbefehls nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig Umstände, die Anlass zu der Annahme geben würde, die Strafkammer habe unter Übergehung der Argumente der Staatsanwaltschaft zur Tat- und Schuldfrage bereits eine abschließende Überzeugung gewonnen, die durch die noch ausstehende Beweisaufnahme nicht mehr zu erschüttern sei.
Staatsanwaltschaft wirft Richtern Befangenheit vor
Für die Staatsanwaltschaft bestehe keinerlei Zweifel daran, dass die Kammer nicht bereit sei, sich mit dem Vorbringen der Staatsanwaltschaft überhaupt nur zu befassen. Es sei demzufolge ernsthaft zu befürchten, dass sich die Kammer ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage schon jetzt und damit lange vor Abschluss der Hauptverhandlung, die erst im Oktober beendet werden soll, gebildet habe und die weitere Beweisaufnahme daran nichts ändern werde. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handele es sich hierbei um eine nicht gerechtfertigte Vermutung des Ergebnisses der Beweisaufnahme.
Das der Staatsanwaltschaft gewährte rechtliche Gehör habe erkennbar lediglich formalen Charakter gehabt. Der Staatsanwaltschaft sei zwar Gelegenheit gegeben worden, zu dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls Stellung zu nehmen. Das Vorbringen der Staatsanwaltschaft sei jedoch an keiner Stelle der Beschlussgründe aufgegriffen worden. Die Kammer habe sich mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft, die einer Aufhebung des Haftbefehls entgegengestanden hätten, überhaupt nicht auseinandergesetzt. Daher befürchte die Staatsanwaltschaft, dass die Kammer die Stellungnahme nicht zur Kenntnis genommen habe.
Neue Richter gefordert
Nach alledem würde sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft Braunschweig die ernsthafte Besorgnis der Befangenheit ergeben, vor dem Hintergrund der Vermutung, dass die Strafkammer sich auf ein freisprechendes Beweisergebnis schon jetzt festgelegt habe und die noch ausstehenden Beweiserhebungen keine Bedeutung mehr hätten und die Einschätzung der Kammer auch nicht mehr beeinflussen könnten.
Die Staatsanwaltschaft habe daher die Ablehnung der befassten Richterinnen und Richter und Neubesetzung mit unparteiischen Richterinnen und Richter beantragt. Darüber hinaus sei beabsichtigt, gegen den Aufhebungsbeschluss der 2. Strafkammer Beschwerde einzulegen.
Sollte die Kammer den Antrag für zulässig erachten, werde die zuständige Vertreterkammer bis zum nächsten Verhandlungstag am 5. August über die Frage der Befangenheit entscheiden, teilte das Landgericht ergänzend mit..
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