Prozess gegen Verdächtigen im Fall "Maddie" beginnt

Bei dem geplanten Mammut-Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht spielt das verschwundene Mädchen allerdings keine Rolle. Es geht um fünf andere Fälle, in denen Christian B. verdächtig ist.

Das Landgericht in Braunschweig. Archivbild
Das Landgericht in Braunschweig. Archivbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Wie das Landgericht Braunschweig in einer Pressemeldung mitteilt, beginnt am heutigen Freitag ein Prozess gegen Christian B., den Verdächtigen im Fall Madeleine „Maddie“ McCann. Allerdings spielt das verschwundene Mädchen hierbei keine Rolle. Es geht um fünf andere Taten.



Mit Beschluss vom 27. November 2023 habe die 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 5. Oktober 2022 wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in fünf Fällen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Das Gericht habe derzeit 29 Termine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am Freitag, 16. Februar. Der letzte Verhandlungstermin ist derzeit für den 27. Juni 2024 angesetzt.

Mehrere Sexualstraftaten


Inhaltlich verweist das Landgericht auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom Oktober 2022. Darin heißt es, dass man Anklage gegen einen (damals) 45-jährigen Deutschen wegen mehrerer Sexualstraftaten erhoben habe, die dieser zwischen dem 28. Dezember 2000 und dem 11. Juni 2017 in Portugal begangen haben soll. Bei dem Angeschuldigten handele es sich um dieselbe Person, gegen die auch im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals dreijährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal wegen des Verdachts des Mordes ermittelt wird.

Konkret werden dem Angeschuldigten mit der Anklage drei Taten der jeweils schweren Vergewaltigung und zwei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen und zwar im Einzelnen:

Vergewaltigt und ausgepeitscht


1. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 28. Dezember 2000 und dem 8. April 2006 eine unbekannt gebliebene zirka 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung in Portugal in deren Schlafzimmer überrascht zu haben. Dann soll der maskierte Angeschuldigte das Opfer gefesselt und vergewaltigt haben. Anschließend habe er mehrfach mit einer Peitsche auf das Opfer eingeschlagen. Das gesamte Geschehen soll der Angeschuldigte mit einer Videokamera aufgezeichnet haben.

2. An einem weiteren nicht mehr genau bestimmbaren Tag im oben genannten Zeitraum soll der Angeschuldigte ein unbekannt gebliebenes, deutsch-sprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren in dem von ihm bewohnten Haus in Praia da Luz in Portugal nackt an einen im Wohnzimmer vorhandenen Holzpfahl gefesselt haben. Zunächst habe er das nackte Mädchen mit einer Peitsche geschlagen. Anschließend soll der Angeschuldigte das Mädchen brutal zum Oralverkehr gezwungen haben. Auch diese Tat habe der Angeschuldigte videografiert.

An den Tisch gefesselt


3. Am 16. Juni 2004 gegen 3 Uhr soll sich der Angeschuldigte in Praia da Rocha in Portugal über den Balkon Zugang zum Appartement einer damals 20-jährigen Frau aus Irland verschafft haben. Die schlafende Frau sei dann von dem maskierten Angeschuldigten unter Vorhalt eines Messers geweckt und brutal vergewaltigt worden. Anschließend habe der Angeschuldigte die Frau an einen Tisch gefesselt und geknebelt und erneut vergewaltigt. Sodann habe er das Opfer mit einer mitgebrachten Peitsche auf dem Rücken ausgepeitscht und schließlich gewaltsam den Oralverkehr mit dem Opfer ausgeführt. Große Teile des Geschehens habe der Angeschuldigte mit einer mitgebrachten Videokamera gefilmt. Während der Angeschuldigte später über den Balkon geflohen sei, sei es dem Opfer gelungen, sich zu befreien und weinend um Hilfe zu bitten.

4. Am 7. April 2007 gegen 15:30 Uhr soll der Angeschuldigte an einem Strandabschnitt von Salema im Distrikt Faro in Portugal nur mit Schuhen bekleidet und ansonsten nackt einem dort an den Felsen spielenden zehnjährigen deutschen Mädchen hinter einem Felsloch aufgelauert haben. Er habe das Kind am Handgelenk gepackt und begonnen, an seinem nackten Penis Masturbationsbewegungen zu vollziehen. Dabei habe er das Mädchen grinsend aufgefordert, auf sein nacktes Geschlechtsteil und die daran vollzogenen Masturbationsbewegungen zu schauen, um sich dadurch sexuell zu erregen. Nachdem der Angeschuldigte zum Samenerguss gekommen sei, habe er von dem Mädchen abgelassen und sei geflüchtet.

Vor 11-Jähriger masturbiert


5. Am 11. Juni 2017 habe der Angeschuldigte in den frühen Morgenstunden um zirka 2 Uhr während des sogenannten Schneckenfestes auf einem Spielplatz in Bartolomeu de Messines in Portugal Blickkontakt zu einem 11-jährigen portugiesischen Mädchen aufgenommen, die auf der Schaukel des dortigen Spielplatzes gesessen habe. Dann habe sich der Angeschuldigte unter ständigem Blickkontakt mit dem Kind seine Hose und Unterhose heruntergezogen und an seinem nackten Penis Masturbationsbewegungen vorgenommen, um sich sexuell zu erregen, bis das erschrockene Mädchen hilfesuchend zu ihrem Vater gelaufen sei. Der Angeschuldigte konnte noch vor Ort von der portugiesischen Polizei festgenommen werden.

Derzeit verbüßt der Angeschuldigte eine 7-jährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung, die er 2005 ebenfalls in Portugal begangen hat.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Justiz Polizei