Fanhilfe protestiert gegen Einführung personalisierter Tickets

Man befürchtet die Einschränkung der Rechte von Stadionbesuchern.

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Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Die Blau-Gelbe Hilfe (BGH) befürchtet im Zuge der pandemiebedingten Regelungen die Einschränkung der Rechte von Stadionbesuchern. Deshalb wendet sie sich gegen den Vorstoß des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU). „Selbstverständlich entfällt nach dem Ende der Pandemie die Grundlage für personalisierte Eintrittskarten“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH. „Sollte sich die Politik dennoch für die Einführung von personalisierten Tickets entscheiden, würde dies bei zahlreichen Fans großes Unverständnis hervorrufen.“ Ein Beispiel hierfür sei der Alleingang des FC Sion in der Schweizer Super League für die Saison 2021/22, wie die Blau-Gelbe Hilfe in einer Pressemitteilung berichtet.


Beim Kauf eines personalisierten Tickets müssen die individuellen personenbezogenen Daten angegeben werden. Diese Informationen finden sich dann später auch auf der Eintrittskarte wieder. Beim Einlass werden die Daten auf Karte und Personalausweis von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste abgeglichen. Sollten diese nicht übereinstimmen, wird dem Fan der Zutritt zum Stadion verwehrt. Im Gegensatz dazu sind die Dauerkarten laut BGH übertragbar, können also auch von Dritten für einen Stadionbesuch genutzt werden.

„Zudem sehen wir große Risiken beim Datenschutz“; erläutert Mike Wasner, Pressesprecher der BGH. „Schon heute werden Daten von Stadionbesuchern zum Beispiel in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert, ohne den betroffenen Fan zu informieren.“ Aus diesem Grunde befürchten aus Sicht der BGH Fans, ihre personenbezogenen Daten könnten ebenfalls unkontrolliert von Dritten genutzt werden.

„Die Einführung von personalisierten Eintrittskarten mit einer mangelnden Sicherheit in den Stadien zu begründen, ist absurd“, stellt Jendrik Pufahl fest. „So werden Ängste geschürt, obwohl die Sicherheitslage in den deutschen Stadien gut ist.“ Nach eigenen Angaben ordnet die BGH den Vorstoß des Sächsischen Innenministers als Angriff auf einen elementaren Teil der Fankultur.

Die BGH ist Ende 2015 aus der Mitte der Braunschweiger Fanszene heraus gegründet worden. Ihre Aufgabe ist es, Fans des Braunschweiger Turn- und Sportvereins bei Problemen mit dem Verein, der Polizei und der Justiz zu helfen. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge. Ihre Mitglieder sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.


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