Braunschweig. In manchen Feriengebieten, aber auch in einigen Großstädten gibt es das Problem, dass normale Wohnungen in größerem Maße zu Ferienwohnungen umfunktioniert werden, was einerseits zur Verknappung von Wohnraum, aber auch zu Problemen mit ständig wechselnden Mietern für die Nachbarn führen kann. Die SPD im Stadtbezirksrat Mitte sieht hier auch erste Warnzeichen in der Löwenstadt. Doch die Verwaltung teilt die Sorgen nicht, wie sie in einer Antwort auf die SPD-Anfrage im Rahmen der Stadtbezirksratssitzung am 7. Juni mitteilt.
Die Kurzzeitvermietung von Eigentumswohnungen in Mehrparteien-Immobilien über Airbnb und Co. habe zugenommen und werde von Anwohnern zunehmend als Ärgernis beschrieben, heißt es in der SPD-Anfrage. Wohnungseigentümergemeinschaften hätten rechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten, die Nutzung von Eigentumswohnungen zur Kurzzeitvermietung zu unterbinden. Die ständig wechselnden Besucher würden als rücksichtslos beschrieben, das Sicherheitsgefühl im eigenen Haus sinke durch die immer neuen "Nachbarn". Gleichzeitig beklagten sich Hoteliers über die entstandene Konkurrenz – die wohlgemerkt dem angespannten Mietmarkt weiteren Wohnraum entziehe.
Nur geringe Anzahl an Ferienwohnungen
Die Verwaltung konnte dagegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine große Problemlage in Bezug auf die Vermietung von Ferienwohnungen feststellen. Einen Überblick über die Anzahl aller angebotenen Ferienwohnungen im Internet habe man nicht, heißt es in der Antwort. Auf Airbnb würden beispielsweise für ganz Braunschweig knapp über 20 Wohnungen für einen Zeitraum im Mai angeboten. Für die Stadt ist dies eine "geringe Anzahl". Die Situation sei nicht mit Großstädten wie Berlin oder anderen Gebieten mit starkem Tourismus vergleichbar.
Keine höhere Störwirkung
Ein rücksichtsloses Verhalten dagegen könne sowohl bei Dauermietern als auch bei Feriengästen auftreten. Das Baurecht könne solch individuelles Fehlverhalten nicht unterbinden. Ist ein "Vorhaben/Ferienwohnung" genehmigungsfähig, so sei die Baugenehmigung - unabhängig von künftigen Nutzern - zu erteilen. Nach Einschätzung der Verwaltung entwickele eine Ferienwohnung nicht generell eine höhere Störwirkung als normaler Wohnraum.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht würden an eine Ferienwohnung gegenüber einer "normalen" Wohnnutzung auch die gleichen Anforderungen gestellt, besondere Auflagen könnten daher nicht gestellt werden. Aus planungsrechtlicher Sicht seien Ferienwohnungen als nichtstörendes Gewerbe in Kleinsiedlungsgebieten, allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten, urbanen Gebieten, Mischgebieten und Kerngebieten ausnahmsweise zulässig. Wenn die Ausnahme zulässig sei, habe der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.
Keine Zweckentfremdungssatzung möglich
Die Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung nach Nürnberger Vorbild in Braunschweig zu etablieren, sieht die Verwaltung nicht. Die Stadt Nürnberg habe laut eigenen Angaben festgestellt, dass immer mehr Wohnungen zweckentfremdet würden, gleichzeitig aber der Bedarf an Wohnraum steige und damit der Wohnungsmarkt dauerhaft angespannt bleibe. Eine vergleichbare Situation könne - auch unter Einbeziehung von Leerständen oder gelegentlich vorkommenden Nutzungsänderungen - für Braunschweig nicht festgestellt werden. Die hohen Mieten sorgten dafür, dass die Vermietung von Wohnraum attraktiv sei. Zudem sorge die Stadt durch Ausweisung neuer Baugebiete für den Bau, insbesondere neuer Mehrfamilienhäuser.
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