Braunschweig. Elektrisch betriebene Autos können in Braunschweig weiterhin auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum bis maximal drei Stunden kostenlos geparkt werden. Der Rat verlängerte am heutigen Mittwoch auf Vorschlag der Verwaltung die entsprechende Regelung mehrheitlich bis zum 31. Dezember 2022. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
Die Fahrzeuge müssen entweder mit einem Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen sein oder eine blaue Plakette tragen, oder es muss ein gültiger Sonderparkausweis sichtbar ausgelegt werden. Das kostenlose Parken verpflichtet zudem zur Auslage einer Parkscheibe.
Die Abteilung Bürgerangelegenheiten sendet allen Haltern von Elektroautos, die bereits einen gültigen Sonderparkausweis haben, ohne erneuten Antrag den neuen, bis 31. Dezember 2022 gültigen, Sonderparkausweis zu. Da der Versand noch erfolgt, bleiben die bisherigen Sonderparkausweise bis Ende Januar 2021 gültig. Fahrzeuge, die bereits durch ein entsprechendes Kennzeichen oder eine Plakette als elektrisch betrieben erkennbar sind, benötigen keinen Sonderparkausweis.
Eine Aktion für Besserverdienende?
Der Rat der Stadt entschied in dieser Sache allerdings nicht einstimmig. Die AfD in Person von Gunnar Scherf kritisierte, dass dies allein eine Aktion für Besserverdienende sei. Eine normale Familie habe in der Regel kein Elektro-Auto. Diese würden eher als Zweit- oder Drittauto angeschafft. Zudem gebe es in einigen Stadtteilen wie der Weststadt oder dem Westlichen Ringgebiet gar keine Lademöglichkeiten. Ratsherr Udo Sommerfeld (Die Linke) widersprach dem. Dass es keine Lademöglichkeiten gebe, sei gerade ein Zeichen dafür, dass diese lärm- und abgasarme Antriebsform nicht genug gefördert würde. Mit den geringen Mitteln, die einer Kommune zur Verfügung stünden, würde man hier dagegen halten. Allerdings konnte er damit Stefan Wirtz (AfD) nicht überzeugen. "Hiermit fördern Sie nur diejenigen, die mit ihrem E-Auto in die Stadt fahren und dort umsonst parken wollen", so der Ratsherr.
Die CDU äußert sich per Pressemitteilung
Da man sich aufgrund der Corona-Lage im Vorfeld darauf verständigt hatte, weitgehend auf Wortbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu verzichten, äußert sich die CDU zu diesem Thema in einer Pressemitteilung. „Es gibt viele unterschiedliche Wege, um den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland voranzubringen. Mit der Befreiung von den Parkgebühren hat die Stadt Braunschweig einen kleinen, aber nicht unwichtigen Anteil daran“, begründet Thorsten Köster, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat, die Zustimmung der CDU zur Verwaltungsvorlage. Auch wenn bezweifelt werden dürfe, dass die Befreiung von den Parkgebühren allein das ausschlaggebende Kriterium für den Kauf eines Elektroautos ist, sei die CDU-Fraktion von der Richtigkeit dieser Idee überzeugt. Thorsten Köster sagt dazu: „Durch eine Vielzahl an positiven Maßnahmen schaffen wir es, die Elektromobilität noch attraktiver zu machen. Hierbei kommt es auf die Kombination möglichst vieler Dinge an. Die Kaufanreize des Staates und der Fahrzeugindustrie werden weiterhin die wichtigsten Argumente sein. Doch das kostenlose Parken ist ein weiterer Baustein bei der Stärkung der Elektromobilität.“
Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist für die CDU ein Thema. Hier gebe es in Braunschweig derzeit noch großen Nachholbedarf. „Beim Laternenparken in den Wohngebieten müssen wir ebenso nachbessern wie beim Laden im öffentlichen Raum. Bei diesen Themen dürfen wir nicht allein auf die Wirtschaft vertrauen, sondern müssen im Sinne einer zukunftsorientierten Stadt- und Verkehrspolitik auch selbstständig tätig werden“, meint Thorsten Köster.
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