Für den Katastrophenfall: Stadt will weitere Lagerhalle anmieten

Den Grund für den gestiegenen Bedarf sieht die Verwaltung in der sicherheitspolitischen Lage und in den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels.

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Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Aktuell unterhält die Stadt Braunschweig zwei Standorte für den Katastrophen- beziehungsweise Bevölkerungsschutz. Die Lager befinden sich in der Eisenbütteler Straße und In den Rosenäckern. Doch geht es nach dem Willen der Verwaltung, soll noch in diesem Jahr ein dritter Standort hinzukommen. Hierüber entscheidet der Ausschuss für Planung und Hochbau in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch.



Es geht um die Anmietung von Flächen in der Donaustraße 20 für die Einrichtung eines Bevölkerungsschutz-Lagers. Stimmt der Ausschuss zu, würde der Mietvertrag bereits am 1. Dezember dieses Jahres greifen und für einen festen Zeitraum von zehn Jahren gelten. Zudem werde die Option vereinbart, einmal um fünf Jahre zu verlängern.

Notwendige Vorhaben an Platzmangel gescheitert


Den Grund für den gestiegenen Bedarf sieht die Verwaltung zum einen in der "grundlegend geänderten sicherheitspolitischen Lage" und zum anderen in den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels. Daher müsse man als Untere Katastrophenschutzbehörde die Vorsorgeplanung und Lagerhaltung im Bereich des Bevölkerungsschutzes an die aktuelle Lage anpassen und erheblich erweitern. Die vorhandenen Lagerflächen und Fahrzeugabstellplätze reichten derzeit nicht aus. Notwendige Beschaffungsvorhaben würden aktuell nicht umgesetzt, da keine Lagerflächen im Bestand nutzbar seien, heißt es in der Begründung des Antrags.

Nachteil für Braunschweig befürchtet


Außerdem befürchtet die Verwaltung einen "erheblichen wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Nachteil" für die Stadt Braunschweig, wenn nicht nachgerüstet werde. Mit der kurzfristigen Zuweisung von weiteren Ausrüstungssätzen und Fahrzeugen für den Bereich des Bevölkerungsschutzes durch Bundes- und Landesdienststellen müsse jederzeit gerechnet werden. Ohne Nachweis der vorgesehenen Lagermöglichkeiten könnte das Land oder der Bund aber von weiteren Materialzuweisungen absehen, warnt die Stadt.

Die Mietfläche des avisierten Objekts umfasst etwa 3.229 Quadratmeter inklusive Ladebrücken vor dem angemieteten Gebäudeteil. Eine unentgeltliche Mitnutzung der WC-Anlagen und des Sanitätsraumes sei möglich. Im 1. Obergeschoss befänden sich zwei Büroräume. Die Fläche würde vom Vermieter noch den Anforderungen entsprechend umgebaut. Zum Beispiel müsse noch zur Verbesserung der Zufahrt das Pflaster abgesenkt werden, ein Gitterrostboden für Paletten-Einstellplätze eingebracht werden und ein LKW-Port vor einer der Ladebrücken zur Unterstellung eines Gliederzuges in Leichtbauweise erstellt werden. Die Miethöhe sei aufgrund der Lage, der Ausstattung und des Gebäudezustandes als angemessen zu betrachten, wertet die Verwaltung.


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