Jugendzentrum B58: Wann kommt der dringend erwartete Neubau?

Zum aktuellen Planungsstand und der zeitlichen Realisierungsperspektive äußerte sich die Stadtverwaltung am Donnerstag im zuständigen Stadtbezirksrat.

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Das B58 wartet weiter auf Erneuerung. Archivbild
Das B58 wartet weiter auf Erneuerung. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Kinder- und Jugendzentrum B58 ist nicht nur ein wichtiger Anlaufpunkt für die jungen Bewohner der Braunschweiger Nordstadt, als Veranstaltungsort von Konzerten vor allem der musikalischen Subkultur hat es Strahlungskraft über die Stadtgrenzen hinaus. Doch das Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig. Nach langer Debatte hatte sich die Politik 2021 für einen Neubau am gleichen Standort entschieden. Doch wann es endlich losgeht, ist derzeit nicht abzusehen, wie aus einer Stellungnahme der Verwaltung im Stadtbezirksrat Nordstadt-Schunteraue am gestrigen Donnerstag hervorgeht.



Pläne der Verwaltung, den Bau um weitere fünf Jahre nach hinten zu schieben, konnten zwar offenbar im Zuge der letzten Haushaltsberatungen abgewendet werden. Die Rückkehr zum für die Neubaumaßnahme des B58 ursprünglich zugesagten Realisierungszeitraum ab 2023/2024 bedeutet allerdings nicht, dass hier bald die Bagger anrollen. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD im Stadtbezirksrat zum aktuellen Planungsstand und der vorgesehenen zeitlichen Realisierungsperspektive hervor.

Aufwändiges europaweites Vergabeverfahren


Ein Projektstart 2023/2024 bedeute, dass in diesem Zeitraum im ersten Schritt die Vergabe der Architekten und Ingenieurleistungen für das Projekt gestartet werden können, stellt die Stadt Braunschweig klar. Aufgrund der Honorarhöhe der zu erteilenden Planungsaufträge im vorliegenden Fall sei hierfür, wie für einen Großteil der städtischen Baumaßnahmen, entsprechend geltendem Vergaberecht für jeden Planungsauftrag ein sehr umfangreiches und zeitaufwändiges europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Hierbei werde die Verwaltung aufgrund der Fülle der parallel durchzuführenden Verfahren durch externe Verfahrensbetreuer unterstützt, welche zur Effizienzsteigerung und Nutzung von Synergien stets mit mehreren Verfahrensbetreuungen im Paket beauftragt würden.

Keine belastbare Realisierungsperspektive


Aktuell befinde sich gerade das Betreuungspaket kurz vor der finalen Beauftragung, aus welchem auch die Vergabeverfahren für die B58-Planungs- und Ingenieurleistungen abgerufen werden sollen. Die konkrete Durchführung der Vergabeverfahren erfolge dann im Verlaufe des Jahres 2024. Eine belastbare zeitliche Realisierungsperspektive für das sich anschließende Bauprojekt könne erst verbindlich benannt werden, wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren die Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt werden konnten und die Fachingenieure gemeinsam einen Projektterminplan vorgelegt haben.


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