Höhere Hundesteuer: Warum der American Bully nun als "gefährlich" gilt

Derzeit wird - vor allem den sozialen Netzwerken - über die Hundesteuer für gefährliche Rassen in der Stadt Braunschweig diskutiert. Konkret geht es dabei darum, dass der American Bully ab dem 1. Januar 2025 als "gefährlich" eingestuft und entsprechend besteuert werden soll.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Braunschweig. Heftige Kritik erntet die Stadt Braunschweig derzeit, weil sie ab dem kommenden Jahr den American Bully als "gefährlichen Hund" besteuert. Wie die Stadt Braunschweig gegenüber regionalHeute.de mitteilt, handelt es sich dabei jedoch nicht um eine neue Einstufung, sondern um eine Korrektur.


Derzeit wird - vor allem den sozialen Netzwerken - über die Hundesteuer für gefährliche Rassen in der Stadt Braunschweig diskutiert. Konkret geht es dabei darum, dass der American Bully ab dem 1. Januar 2025 als "gefährlich" eingestuft und entsprechend besteuert werden soll. Sogar eine Petition wurde inzwischen gestartet. Eine betroffene Hundebesitzern hatte diese gestartet, um deutlich zu machen, dass sie Steuererhöhung für American Bullys in Braunschweig ablehne. Sogar rechtliche Schritte wolle sie einleiten. Inzwischen haben sich bereits über 1.500 Menschen an der Petition beteiligt.

Hohe Hundesteuern für "gefährliche Rassen"


Dass die Stadt Braunschweig sogenannte "gefährliche Rassen" deutlich höher besteuert, als "normale Rassen" dürfte für viele Hundehalter ein Ärgernis sein. Und ob diese Steuer gerechtfertigt ist oder nicht, steht sicher auf einem anderen Blatt. Zumal in anderen Städten der Region solch eine Extra-Steuer nicht erhoben wird. Wolfenbüttel, Salzgitter, Peine und Wolfsburg verzichten beispielsweise auf eine höhere Steuer für bestimmte Rassen. In Braunschweig jedoch müssen Halter von Bullterriern, Pit Bulls oder ähnlichen Rassen 600 Euro pro Jahr zahlen. Für jeden weiteren Hund werden 756 Euro fällig. Wer seinen Hund erst nach dem 31. Dezember 2020 angeschafft hat, muss jährlich sogar 804 Euro zahlen. Unter diese Berechnung fallen auch Kreuzungen dieser Rassen.


Irrtum in der Steuerabteilung


Und genau in diese Besteuerung fällt auch der derzeit diskutierte American Bully. Doch dabei handelt es sich nicht um eine neue Aufnahme, sondern um eine Korrektur der Steuerabteilung. "Die Steuerabteilung der Stadt Braunschweig war bislang davon ausgegangen, dass es sich bei dem American Bully um eine eigenständige Hunderasse handelt. Diese war in der Hundesteuersatzung nicht als gefährlicher Hund gelistet und wurde entsprechend nicht als gefährlicher Hund besteuert. Diese Einschätzung stellte sich bei erneuter Prüfung als nicht korrekt heraus", erklärt Stadtsprecher Rainer Keunecke auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Besteuerung wird angepasst


Denn der „American Bully“ sei nicht als offizielle Hunderasse anerkannt, weder vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) noch von der Fédération Cynologique Internationale (FCI). Es handelt sich bei ihm jedoch um eine Kreuzung aus American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier und damit um eine Kreuzung aus Hunderassen, die laut Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig als gefährlich eingestuft werden. Darunter fallen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier. "Nach der Satzung sind aber auch Kreuzungen aus diesen Rassen als gefährliche Hunde zu besteuern, also auch American Bullys inklusive aller Unterarten sowie Mischlinge. Deshalb wird die Besteuerung entsprechend angepasst", erläutert der Stadtsprecher weiter.

63 Halter angeschrieben


Gefährliche Hunde im Sinne der Braunschweiger Hundesteuersatzung seien solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. In die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig seien diejenigen Hunderassen übernommen worden, die im „Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz“ des Bundes aufgeführt seien, so Keunecke. .

Für den American Bully hätte also bereits bislang gemäß der städtischen Hundesteuersatzung der Steuersatz für gefährliche Hunde erhoben werden müssen. "Weil die Stadtverwaltung die Fehleinschätzung zu verantworten hat, wird die Einstufung nicht rückwirkend geltend gemacht - bis zu vier Jahre wären möglich, sondern gilt ab nächstem Jahr. Sie gilt auch für bereits angemeldete Tiere. Wir haben die Halter entsprechend frühzeitig informiert. Angeschrieben wurden 63 Hundehalter", so Keunecke.


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