Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist auf neue Regelungen für das Ausführen von Hunden hin.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) muss jeder Hund in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, damit er nicht streunt oder wildert. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. So bestimmt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.
Zur freien Landschaft gehören zum Beispiel der Westteil des Richmondparks, Ölpersee (außer Liegewiese Nordseite), Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde.
Ausnahmen bestehen auf der sog. Hundewiese des Franzschen Feldes und südlich der Volkswagenhalle zwischen Theodor-Heuß-Straße, Oker und Eisenbütteler Straße
Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege;
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen
3. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Ganzjährig besteht Leinenzwang für Hunde in folgenden Natur- und Landschaftschutzgebieten:
• „Riddagshausen“ (nördlich der Bahnlinie und ebenso in dem von Bahngleisen eingeschlossenen Bereich westlich der Ebertallee),
• „Lammer Holz“,
• „Braunschweiger Oker Aue“
• und dem größten Teil des „Schapener Forst“
Dasselbe gilt für die folgenden öffentlichen Anlagen:
• Bürgerpark – vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg
• Inselwallpark
• Löwenwall (Grünanlage)
• Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg
• Richmond-Park – Ostteil
• Museumspark
• Theaterpark
• Viewegs Garten
Im Heidbergpark gilt für den Bereich der Liegewiesen und für die Sandbereiche in der Zeit vom 1. bis 30. April jeden Jahres ebenfalls die Leinenpflicht und in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres besteht ein Betretungsverbot für Hunde.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Einhaltung des Leinenzwangs wird vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) im Rahmen seiner Kontrollen überprüft.
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