IGS Franzsches Feld – kein Raum für die Abiturfeier?

von Robert Braumann


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Im Zusammenhang mit einer Verschärfung des Versammlungsstättenrechts, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, taucht immer wieder die Frage nach Auswirkungen auf die Durchführung schulischer und außerschulischer Veranstaltungen in städtischen Schulgebäuden auf (BraunschweigHeute.de berichtete). Auch an der IGS Franzsches Feld stehen Arbeiten an, um die Mensa/Aula als Versammlungsstätte zu legalisieren. Doch bevor der Umbau abgeschlossen werden kann, steht die Abiturfeier 2014/2015 an. Die Verwaltung will mit einem Antrag erreichen, dass zumindest einige Menschen die Versammlungsstätte nutzen können.


In einer Mitteilung an den Bauausschuss heißt es: "Im Zuge des bereits gestellten Bauantrags für die baulichen Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms an dieser Schule wird geplant, die Mensa/Aula der IGS Franzsches Feld als Versammlungsstätte im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu legalisieren. Eine Nutzung als Versammlungsstätte ist erst nach Abschluss der dafür notwendigen baulichen Aufrüstungen möglich. Um die hierfür notwendigen baulichen Voraussetzungen bezogen auf den Ist-Zustand zu schaffen, ist die Breite der Rettungswege in ihrem kompletten Verlauf für die maximal mögliche Teilnehmerzahl von 654 Personen (basierend auf der Grundfläche der Mensa/Aula) zu gewährleisten. Dafür ist der Austausch mehrerer Türen mit Brandschutzanforderung notwendig. Weiterhin muss die Entrauchung des Raumes ermöglicht und nachgewiesen werden. Hierfür ist der Einbau mehrerer Rauch- und Wärmeabzugsklappen in die Dachkonstruktion des Gebäudes erforderlich. Beide Maßnahmen sind im Gesamtumfang der dafür zu erbringenden Leistungen sowie in der Vernetzung mit anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Brandmeldeanlage, Türfeststellung mit automatischer Schließfunktion) so komplex, dass eine Umsetzung nur im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Schulsanierungsprogramms zum dafür bautechnisch optimalen Zeitpunkt erfolgen kann. Eine Realisierung und Abnahme bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 sowie der geplanten Abiturzeugnis-Übergabe in der IGS ist nach Prüfung durch die planenden Fachingenieure nicht möglich."



Verwaltung reagiert


Deshalb wird die Verwaltung jetzt aktiv und möchte mit einem Antrag eine Lösung herbeiführen. In der Mitteilung heißt es: "Aus diesem Grund wird die Verwaltung für die diesjährige Abiturfeier der Schule einen Antrag gemäß § 47 NVStättVO für die "vorübergehende Nutzungsänderung von Räumen und Freiflächen für Veranstaltungen in eine Versammlungsstätte" stellen. Hierfür wird zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eine Rauchausbreitungssimulation für die Mensa/Aula für den Brandfall durchgeführt. Die Breite der derzeit vorhandenen Rettungswege wird die maximale Anzahl der teilnehmenden Personen, die derzeit ermittelt wird, beschränken. Der Ausgang des Genehmigungsverfahrens bleibt abzuwarten."


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