Braunschweig. Bei einer Kontrolle eines Tabakwarengeschäfts in Braunschweig am Vormittag des 17. Dezember hat die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig fast 50 Liter unversteuertes Liquid für E-Zigaretten ohne Steuerzeichen (sogenannte Steuerbanderolen) festgestellt. Darüber informiert das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag.
Außerdem wurden 83 weitere leere Behältnisse sichergestellt, die ebenfalls zur Befüllung von unversteuertem Liquid aufgemacht waren. Diese teilweise handschriftlich beschrifteten Behältnisse sowie weiteres Material, wie Dosierspritzen, ließen die Zöllner zu der Annahme kommen, dass hier nicht nur illegal Tabakwaren vertrieben, sondern auch hergestellt wurden. Das Liquid wurde sowohl hinter dem Ladentresen als auch im anliegenden Lager festgestellt. Ein Teil der Verpackungen wies zudem ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf.
Geschäftsinhaber fuhr davon
Noch während die Zöllner mit dem Zählen der Verpackungen beschäftigt waren, entzog sich der Geschäftsinhaber der Maßnahme. Er stieg in die Straßenbahn und fuhr davon, weil er irrtümlich davon ausging, er müsse nicht bis zum Ende der Maßnahme anwesend sein. Der Inhaber wurde daraufhin von einem Streifenwagen des Zolls wieder zurück zum Geschäft gebracht.
12.500 Euro Tabaksteuer festgesetzt
Durch den Zoll wurde gegen den 68-jährigen Geschäftsinhaber ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei aufgrund des Handels mit unversteuerten Tabakwaren eingeleitet. Zudem hat der Zoll Tabaksteuer in Höhe von fast 12.500 Euro festgesetzt. Da der Geschäftsinhaber geschäftsmäßig handelte, kann ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft erwarten. In minderschweren Fällen liegt die Strafandrohung bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die genaue Strafe wird jedoch vom Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, wie der Schadenshöhe, der Rolle des Täters und möglicher Vorstrafen, festgelegt.

