Braunschweig. Der Sozialverband SoVD in Braunschweig hat 2023 in rund 1.550 Verfahren mehr als 1,8 Millionen Euro an direkten Geldzahlungen für seine Mitglieder bei den Sozialkassen erkämpft. Das macht durchschnittlich 1.161 Euro pro Verfahren, berichtet der Sozialverband in einer Mitteilung.
Von den 1,8 Millionen Euro wurden rund 708.000 Euro durch Widersprüche und Klagen erstritten – gegen vorher von den Sozialkassen abgelehnte Anträge in den Bereichen Rente, Pflege, Krankenversicherungsrecht und Existenzsicherung. „Rechnen Sie das mal auf
Deutschland hoch – da kommt eine schöne Summe zusammen, die die Sozialkassen den Versicherten sonst vorenthalten hätten“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.
Fachlichen Rat holen
Kai Bursie rät jedem, dessen Antrag bei Sozialkassen abgelehnt wird, sich fachlichen Rat einzuholen und nicht vor einem Widerspruch – und sollte auch der abgelehnt werden – nicht vor einer Klage zurückzuschrecken. Fast jede zweite Klage gewinne der SoVD in Braunschweig vor den Sozialgerichten. Denn hier werde sehr gründlich geprüft und die eingesetzten Gutachter seien unabhängig, sie stehen in keinem Vertragsverhältnis zu einer der vor Gericht streitenden Parteien. „Denn in vielen Beratungsgesprächen hören wir bei der Antragsprüfung immer wieder von Gutachtern, die oberflächlich vorgehen und dann einen Antrag ablehnen. Das wundert nicht, werden diese Gutachter doch von den Sozialkassen bezahlt.“, berichtet Bursie.
„Bei den erkämpften mehr als 1,8 Millionen Euro sind nur die direkten Geldleistungen an die Mitglieder berücksichtigt. Medizinische Hilfsmittel, die zum Teil sehr kostenintensiv sind, der Grad der Behinderung oder Nachteilsausgleiche für Behinderte, die den Mitgliedern einen finanziellen Vorteil bieten sowie Reha-Leistungen fließen gar nicht in die finanzielle Wertung ein.“, erklärt Bursie. Sein Braunschweiger Kreisverband hatte zu Jahresbeginn mehr als 6.000 Mitglieder und nimmt bei der Mitgliederentwicklung einen Spitzenplatz unter den 42 Kreisverbänden im Landesverband Niedersachsen ein.
Häufige Themen in der Beratung waren Schwerbehindertenrecht und Rente – auch Erwerbsminderungsrente. Dann folgt die Beratung zur Pflege- und Krankenversicherung sowie die Sozialhilfe, die Unfallversicherung, Bürgergeld, Grundsicherung sowie Arbeitslosengeld 1.
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