Kalter Bürgerkrieg: War das KPD-Verbot verfassungswidrig?


Prof. Dr. Josef Foschepoth. Foto: Technische Universität Braunschweig
Prof. Dr. Josef Foschepoth. Foto: Technische Universität Braunschweig

Braunschweig. Das Institut für Geschichtswissenschaft der Technischen Universität Braunschweig lädt nach eigenen Angaben zu dem Vortrag „Kalter Bürgerkrieg in Deutschland" am Mittwoch, 16. Mai, 18.30 Uhr, im Hörsaal SN 19.2, Pockelsstr. 4, Trakt Schleinitzstraße, ein. War das KPD-Verbot verfassungswidrig?“ von Prof. Dr. Josef Foschepoth, Universität Freiburg.


Das längste, größte und umstrittenste Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik dauerte 55 Monate und führte am 17. August 1956 zum Verbot der KPD. Josef Foschepoth konnte erstmals bislang unter Verschluss gehaltene Geheimakten der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts sowie umfangreiche Bestände von KPD und SED auswerten. Er kommt zu dem Schluss: Von der KPD ging – selbst in der Wahrnehmung der Sicherheitsbehörden – keine ernst zu nehmende Gefahr aus. Die Adenauer-Regierungen übten massiven Druck auf die Verfassungsrichter aus, weil das Gericht den Prozess nicht wollte. Das Verfahren war dem deutsch-deutschen Kalten Bürgerkrieg geschuldet. Es war verfassungswidrig, wie Foschepoth zeigt. Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht arbeiteten im Prozess gegen die KPD eng zusammen.

Prof. Dr. Josef Foschepoth, Universität Freiburg, ist Historiker im Ruhestand und Spezialist für die Geschichte des Kalten Krieges und des Kalten Bürgerkrieges in Deutschland. Er ist Autor wichtiger Publikationen zur Zeitgeschichte. Ende 2012, ein halbes Jahr vor Beginn der NSA-Affäre, erschien sein Buch "Überwachtes Deutschland". Sein neues Buch trägt den Titel "Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg" und ist 2017 erschienen.


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