Braunschweig. Am Mittwoch hatte die Braunschweiger Verkehrs-GmbH in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass man die Fahrpläne der Linien 434 und 480 im Schulverkehr kurzfristig anpassen müsse. Die Begründung ließ aufhorchen: Aufgrund der Traglastbeschränkung dürften keine Gelenkbusse mehr die Brücke über dem Mittellandkanal zwischen Wenden und Thune befahren. regionalHeute.de wollte mehr zu dieser Sache erfahren.
Auf Anfrage teilt die Stadt Braunschweig mit, dass es eigentlich gar keine neuen Fakten bezüglich der Brücke gibt. "Die Traglast der Brücke über den Mittellandkanal im Verlaufe des Aschenkamps, für deren Unterhalt sowie Baulast das Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig zuständig ist, ist schon sehr lange auf 16 Tonnen pro Fahrtrichtung beschränkt", berichtet Stadtsprecher Adrian Foitzik. So lange bestehe auch eine entsprechende Ausschilderung.
Ausnahmegenehmigung zurückgezogen
Die Traglastbeschränkung diene der Sicherheit und dem Schutz des Brückenbauwerkes. Somit gelte ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge von mehr 16 Tonnen Gesamtgewicht. Doch was ist jetzt eigentlich neu?
"Bislang galt für Gelenkbusse der BSVG, die dieses Gewicht überschreiten, eine Ausnahmegenehmigung. Eine Überprüfung dieser Ausnahmegenehmigung kam zu dem Ergebnis, dass sie nicht weiter ermöglicht werden kann", erläutert Foitzik. Im Falle der Begegnung zweier Kraftfahrzeuge, die jeweils über 16 Tonnen Gesamtgewicht haben, könne das Brückenbauwerk überlastet werden. Die BSVG habe darauf mit einer Anpassung der eingesetzten Fahrzeuge reagiert.
Keine Maßnahmen geplant
Bleibt die Frage, ob es bei diesem Zustand bleiben soll oder ob irgendwelche Maßnahmen angedacht sind. Hierzu schreibt die Stadt: "Seitens des Wasser- und Schifffahrtsamtes Braunschweig sind nach dessen Auskunft keine Maßnahmen geplant."