Braunschweig. Man stelle sich vor, man steht an einer Bushaltestelle, der Bus kommt auch, man wird aber nicht mitgenommen, weil kein Platz ist. Und dies geschieht nicht etwa, weil gerade großer Andrang herrscht, sondern weil das Busunternehmen nur einen Kleinbus einsetzt. Dies ist offenbar im Norden der Stadt zuletzt häufiger vorgekommen, weswegen sich der Stadtbezirksrat Nördliche Schunter- / Okeraue damit beschäftigt hat.
In den vergangenen Weihnachtsferien sei es wiederholt dazu gekommen, dass an den Haltestellen der VLG wartende Menschen vom Bus nicht mitgenommen wurden, heißt es in einer Anfrage der BIBS. Das Problem sei offensichtlich durch den Einsatz von Kleinbussen entstanden, die nicht mehr als sieben oder acht Personen befördern dürfen. Das Mitfahren im Stehen sei nicht erlaubt.
Taxi als Alternative
Der Einsatz der Kleinbusse sei nicht neu, ebenso wenig wie die Frage, was passiere, wenn mehr Menschen mitfahren möchten, als erlaubt ist. Vor etwa zwei Jahren hätte ein Busfahrer der VLG hierzu erklärt, dass in so einem Fall für die nicht mitgenommenen Personen ein Taxi bestellt werde, das diese zur nächsten Straßenbahn oder gegebenenfalls zum Hauptbahnhof bringen würde, wenn man sonst den Zug nicht mehr erreichen würde.
Busfahren wird zur Lotterie
Am Samstag vor dem vierten Advent sei nun den zirka 20 wartenden Menschen am Heideblick lapidar mitgeteilt worden, in einer Stunde würde doch der nächste Bus fahren, und auf die Möglichkeit der Taxifahrt angesprochen, habe es geheißen, dass das gar nicht gemacht würde. Die BIBS fragte daher, wie es sein könne, dass das Busfahren zu manchen Zeiten quasi zu einer Art Lotterie werde, bei der man nicht weiß, ob man mitgenommen wird oder nicht. Gibt es innerhalb des Verkehrsverbundes abgestimmte Vorgehensweisen, was passiert, wenn das angebotene Fahrzeug – egal welcher Größe - nicht die nötige Kapazität aufweist, alle wartenden Fahrgäste aufzunehmen?
In Abstimmung mit der VLG und der BSVG nimmt die Stadtverwaltung nun Stellung: Generell werde der bedarfsgerechte und angemessene Einsatz der Fahrzeuge durch das betreibende Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich ermittelt und festgelegt. Maßnahmen bei unzureichender Beförderungskapazität seien vom Verkehrsunternehmen zu definieren und umzusetzen. Ebenso sei es Aufgabe des Verkehrsunternehmens, eine vorausschauende Anpassung des Fahrzeugeinsatzes vorzunehmen, beispielsweise bei absehbar erhöhtem Fahrgastaufkommen im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen wie Fußballspielen.
Schwach nachgefragte Linie
Zum konkreten Fall habe die VLG mitgeteilt, dass die Kapazitäten der einzelnen Buslinien und Fahrten grundsätzlich an der regelmäßig zu erwartenden Nachfrage ausgerichtet seien. Bei der Linie 112 (Wenden – Thune – Vordorf – Adenbüttel) handele es sich außerhalb der Hauptverkehrszeiten mit Schülerverkehr um eine schwach nachgefragte Linie. Entsprechend kämen in den Nebenverkehrszeiten, unter anderem samstags, Kleinbusse mit einer maximalen Kapazität von acht Fahrgästen zum Einsatz, die im Stundentakt verkehrten.
Der innerstädtische Abschnitt zwischen Wenden und Thune werde ergänzend durch die von der BSVG betriebene Buslinie 434 im Stundentakt bedient. Durch die Überlagerung beider Linien ergebe sich auf diesem Abschnitt ein 30-Minuten-Takt. Bei einer Überbelegung der Linie 112 bestehe für Fahrgäste im innerstädtischen Bereich die Möglichkeit, auf die Linie 434 auszuweichen. Die Wartezeit für Fahrgäste betrage in diesem Fall maximal 30 Minuten.
Weihnachtsmarkt als Grund
Die beobachtete Überbesetzung der Linie 112 sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein weihnachtsmarktbedingt erhöhtes Fahrgastaufkommen zurückzuführen. Üblicherweise sei das Fahrgastaufkommen auf dieser Linie in den Abendstunden gering.
In der Vergangenheit habe tatsächlich die Regelung bestanden, dass im Falle einer Überbesetzung ein Taxi auf Kosten der VLG eingesetzt wurde. Die vertraglich an die VLG gebundenen Taxiunternehmen hätten ihre Verfügbarkeit jedoch inzwischen auf die Tagesverkehrszeiten beschränkt, sodass in den Abendstunden keine entsprechenden Kapazitäten mehr zur Verfügung stünden. Zudem habe sich bereits früher gezeigt, dass Taxis aus dem Landkreis aufgrund der Anfahrtsentfernung im Durchschnitt 20 bis 30 Minuten benötigten. In vielen Fällen habe innerhalb dieses Zeitraums bereits die nachfolgende Fahrt der Linie 434 zur Verfügung gestanden.
Nach fünf Minuten zurück
Als Rückfallebene bei starker Auslastung bestehe bei der VLG eine interne Regelung, wonach der Fahrer zunächst den Streckenabschnitt von Wenden bis Thune bedient und anschließend nach etwa fünf Minuten zur Ausgangshaltestelle Wenden Heideblick zurückkehrt, um dort weitere Fahrgäste aufzunehmen. Die Verwaltung hat die VLG darum gebeten, intern zu prüfen, aus welchen Gründen diese Regelung im vorliegenden Fall nicht angewendet wurde. Die VLG habe dies zugesagt und werde die entsprechende Information an das Fahrpersonal nochmals nachdrücklich kommunizieren.
Darüber hinaus bestehe immer die Möglichkeit einer frühzeitigen Anmeldung auch kleinerer Fahrgastgruppen bei den Verkehrsbetrieben. Wenn absehbar oder möglich, könne eine solche Anmeldung dabei unterstützen, situativ den Einsatz eines größeren Fahrzeugs besser zu planen.
