Klinikum Braunschweig verhängt Besucherstopp bis 20. Dezember

Ausnahmen seien jedoch in besonderen Situationen nach Absprache möglich.

Das Städtische Klinikum Braunschweig verhängt eine Besuchersperre.
Das Städtische Klinikum Braunschweig verhängt eine Besuchersperre. | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Aufgrund der allgemeinen pandemischen Lage und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos für die Patienten sowie Mitarbeitenden, verhängt das Klinikum Braunschweig ab dem morgigen Freitag einen allgemeinen Besucherstopp. Dieser gilt zunächst befristet bis einschließlich Sonntag, 20. Dezember 2020, wie das Klinikum am Donnerstag mitteilte.


Der Besucherstopp bedeutet, dass vorerst grundsätzlich keine Besuche an allen Standorten des Klinikum Braunschweigs möglich sind. Ausnahmen seien in besonderen Situationen nach Absprache mit dem diensthabenden Arzt der jeweiligen Station und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen möglich. Dies würde die Geburtsklinik betreffen, eine Begleitperson darf hier weiterhin bei der Geburt im Kreißsaal mit dabei sein. Bei der Kinder- und Jugendmedizi darf ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen werden. Auf der Intensiv- und Palliativstationen werde der Besuch durch Angehörige wird individuell in Absprache mit der jeweiligen Station geregelt. Die Ausnahmen gelten auch bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte.

Abgabe von frischer Wäsche


Die Abgabe von Frischwäsche für die Patientinnen und Patienten ist an den Standorten Holwedestraße und Celler Straße wie folgt möglich: Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 13 Uhr. Am Standort Salzdahlumer Straße sind die Abgabezeiten für frische Wäsche und Dinge des persönlichen Bedarfs Montag bis Sonntag von 8 bis 16 Uhr. Die gepackten Taschen sind im Eingangsbereich dem Zeltdienst zu übergeben.

Geplante Aufenthalte und Operationen


Geplante Untersuchungen und Behandlungen sind vom Besucherstopp nicht betroffen und finden weiterhin statt. Begleitpersonen in der Zentralen Notaufnahme, in der Unfallchirurgischen Notaufnahme und in den Ambulanzen Begleitpersonen sind in den Wartebereichen der Notaufnahmen und Ambulanzen nur zugelassen, sofern sie minderjährige Kinder, demente/mental eingeschränkte oder behinderte Patientinnen und Patienten begleiten oder für Patientinnen/Patienten mit Sprachbarriere Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen. Im Übrigen ist den Weisungen des Personals Folge zu leisten.

Notfälle


Bei Notfällen können weiterhin die Zentrale Notaufnahme in der Salzdahlumer Straße und die Unfallchirurgische Notaufnahme in Holwedestraße aufgesucht werden. Auch der Bereitschaftsärztliche Notdienst, der Augen- sowie der Kinderärztliche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind weiterhin am Standort Salzdahlumer Straße erreichbar.


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