Braunschweig. Die Landeskirche Braunschweig und Domkantor Gerd-Peter Münden haben alle rechtlichen Auseinandersetzungen mit einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt. Das teilen die betroffenen Parteien am heutigen Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Domkantor Gerd-Peter Münden und die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig beenden demnach einvernehmlich das Arbeitsverhältnis. Sie würden das im gegenseitigen Respekt tun. Beide Seiten hätten ihren Beitrag zu dieser Lösung geleistet. Damit werde dem Dom die Möglichkeit gegeben, die derzeitige Spaltung zu überwinden. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31. August; bis dahin ist Gerd-Peter Münden von seinem Dienst freigestellt. Über den Inhalt der Vereinbarung haben beide Seiten vereinbart, Stillschweigen zu wahren.
Landesarbeitsgericht lehnte Berufung ab
Ende Juni hatte das Landesarbeitsgerichts Niedersachsen die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig über die Kündigungsschutzklage des Domkantors Gerd-Peter Münden zurückgewiesen. Der Domkantor hatte sich gegen eine außerordentliche Kündigung gewehrt, die ihm ausgesprochen wurde, nachdem öffentlich wurde, dass er für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen wollte.
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