Braunschweig. Die Pläne, in Braunschweig ein "Haus der Musik“ entstehen zu lassen, sorgt in den vergangenen Tagen für reichlich Diskussion. Nicht nur das Ob wurde diskutiert, sondern auch das Wo. Zuletzt schlug der Der Arbeitsausschuss Innenstadt (AAI) vor, das "Haus der Musik" ´ auf dem Gelände der ehemaligen Kaufhof-Immobilie am Bohlweg entstehen zu zu lassen. Am heutigen Montag äußert sich die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag und erklärt, warum das ehemalige Galeria-Kaufhof-Gebäude als Standort für Konzerthaus und Musikschule ungeeignet sei.
Dafür, dass das frühere Galeria-Kaufhof-Gebäude am Bohlweg für das geplante Zentrum für Musik mit Musikschule und Konzerthaus nicht geeignet sei, seien drei Gründe ausschlaggebend, heißt es in der Mitteilung am Nachmittag.
Immissionsschutz kann nicht eingehalten werden
Der Standort ist für einen unbeschränkten Betrieb immissionsschutzrechtlich nicht geeignet. Besonders bei Gastspielen sei es üblich, Instrumente, Requisiten und technische Ausstattung noch in der Nacht abzubauen und zu verladen. Schon die Abfahrt eines Lkw zur Nachtzeit (ab 22 Uhr) aus der von der Karrenführerstraße abzweigenden Tiefgaragenzufahrt würde rechnerisch zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes an den Gebäuden Kuhstraße 1/1A und Kuhstraße 35 gegenüber der Ausfahrt führen. Bei Abfahrt eines weiteren Lkw in derselben Nachtstunde wären weitere Gebäude (Ölschlägern 4 und 40, Langedammstr. 17/18) von Richtwertüberschreitungen betroffen. Weiterhin sei davon auszugehen, dass auch die Richtwerte für Lärmspitzen in der Nacht an mehreren Gebäuden überschritten werden.
Stadt ist nicht Eigentümerin
Zudem befindet sich das Gebäude nicht im Eigentum der Stadt. Sie kann also nicht darüber verfügen. Im Falle einer Anmietung wäre mit einem sehr hohen Mietzins bei vermutlich langer Mietdauer zu rechnen, um der Eigentümerin eine wirtschaftliche Vermarktung zu ermöglichen. Die Verwaltung stehe zwar seit längerem im Austausch mit der Eigentümerin der Immobilie. Konkrete Überlegungen der Eigentümerin zur Entwicklung der Immobilie würden der Verwaltung aber nicht vorliegen .
Aufwendiger Umbau nötig
Schließlich besitzt das Gebäude aufgrund seiner Kaufhausnutzung große Etagenflächen ohne Tageslicht. Der Umbau zu einem Konzerthaus mit integrierter Musikschule ließe sich daher nur mit einem großen, geschossübergreifenden Eingriff in die bestehende Baukonstruktion realisieren. Die Konstruktion mit dem gegebenen Stützenraster – die auf große Etagenflächen, nicht auf einen geschossübergreifenden Saal zugeschnitten ist - würde der Planung deutliche bautechnische Zwänge auferlegen.
Das ehemalige Galeria-Gebäude in die Standortanalyse aufzunehmen, wäre aufgrund der genannten Gründe, die das Gebäude für die Unterbringung von Konzerthaus und Musikschule ungeeignet machen, nicht sinnvoll gewesen, heißt es abschließend.
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