Kopftuchverbot in Deutschland: Wirtz gibt Weidel Recht


Der AfD-Fraktionsvorsitzende Stefan Wirtz findet, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann folglich nicht gesichert sei. Foto: Privat
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Stefan Wirtz findet, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann folglich nicht gesichert sei. Foto: Privat | Foto: Werner Heise

Braunschweig. AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel sprach sich vergangene Woche im Tagesspiegel für ein Kopftuchverbot in Deutschland aus. Für sie gehöre das Kopftuch aus der Öffentlichkeit und von der Straße verbannt. Stefan Wirtz, AfD-Fraktionsvorsitzender in Braunschweig, ist der Überzeugung, dass ein Kopftuch der Abwertung jeder islamischen Frau diene.


regionalHeute.de gibt die Stellungnahmevon Stefan Wirtz ungekürzt und unkommentiert wieder:
„Die Abzeichen mohammedanischer Glaubenszweige können schon historisch nicht zur in Deutschland gelebten europäisch-christlichen Tradition gehören. Das gilt besonders, wenn Frauen und Mädchen irgendeine Art von Verschleierung nahegelegt wird, obwohl der Islam dies nicht vorschreibt und seine moderaten Strömungen keinen Verhüllungszwang kennen. In ganz Europa verbreitet sich jedoch ein antiwestlicher Kopftuch-Islamismus, der weit mehr politische Kampfansage als religiöses Bekenntnis sein soll, ausgehend auch von den Frauen selbst. In anderen Ländern ist das Tragen des Kopftuchs daher schon früher stark eingeschränkt worden, zum Beispiel in den öffentlichen Einrichtungen Frankreichs und der reformierten Türkei vor Erdogan, Ganzkörperverhüllungen sind in vielen europäischen Staaten längst verboten. An französischen Schulen müssen Schülerinnen ebenso das Kopftuch ablegen, nicht nur Staatsbedienstete.

Erst in diesen Tagen forderte die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein gesetzliches Kopftuchverbot im öffentlichen Raum für unter 18-jährige Mädchen, besonders in allen Bildungseinrichtungen. Selbst in Braunschweiger Grundschulen und den ersten weiterführenden Klassen erscheinen immer wieder Schülerinnen mit moslemischen Verhüllungen in verschiedenen Abstufungen. Da immer wieder von starkem Druck auf die Betroffenen berichtet wird, ist eine "Freiwilligkeit" auch bei volljährigen Frauen sehr zweifelhaft, sie sollten ebenfalls ohne Kopftuch zu ihrem Recht kommen.

Tatsächlich dient das Kopftuch der Absonderung und Abwertung jeder islamischen Frau gegenüber den dort bevorrechtigten Männern; eine solche Unterwerfung ist unmöglich mit der Religionsfreiheit und den höherstehenden Artikeln unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbar. Weder ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann gesichert, noch bleibt die Menschenwürde unangetastet: sich verhüllen zu müssen, oder sich durch Tragen eines Kopftuchs selbst zu unterwerfen, um wenigstens im Mindestmaß an unserem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu dürfen, ist entwürdigend und widerspricht den Rechten und Regeln unserer Kultur zutiefst."


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