Kulturausschuss unterstützt Corona-Stipendienprogramm für Kulturschaffende

Im Rahmen des Stipendiums sollen Kulturschaffende sie eine Fördersumme von 5.000 Euro erhalten, wobei monatlich 1.000 Euro ausgezahlt werden.

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Symbolfoto | Foto: Julia Seidel

Braunschweig. Auf Initiative der SPD-Fraktion soll der städtische Corona-Kulturhilfsfonds in ein Stipendienprogramm für Kulturschaffende umgewandelt werden. Das Konzept für das Stipendienprogramm sei vom Kulturausschuss positiv aufgenommen worden und soll nun auf der Ratssitzung am 13. Juli beschlossen werden, berichtet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig.


Annette Schütze, Initiatorin des Antrags zum Stipendienprogramm und Mitglied im Kulturausschuss, freut sich über den Erfolg: „In einem Dringlichkeitsantrag haben wir als SPD- Fraktion die Situation der Kulturschaffenden in Braunschweig noch einmal auf das politische Tableau gebracht. Um die Kunst- und Kulturlandschaft, die außerordentlich unter der Corona- Pandemie gelitten hat, wiederaufzubauen, ist es oberste Priorität, die finanziellen Hilfsangebote schnell der veränderten Situation der Künstlerinnen und Künstler anzupassen. Der bisherige Hilfsfonds der Stadt ist darauf nicht zugeschnitten, sodass kaum noch Gelder beantragt werden können. Daher hat die Verwaltung nun Richtlinien für ein Stipendienprogramm erarbeitet, auf das sich Kulturschaffende ab dem 19. Juli mit einem konkreten Projekt bewerben können. Im Rahmen des Stipendiums erhalten sie eine Fördersumme von 5.000 Euro, wobei monatlich 1.000 Euro ausgezahlt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt können damit ungefähr 80 Stipendien vergeben werden. Dies ermöglicht Braunschweiger Künstlerinnen und Künstlern einen Freiraum, trotz der noch immer bestehenden Corona-Situation ihre Arbeit wiederaufzunehmen.“

Die Auszahlung des Fördergeldes soll laut SPD zum 1. Oktober 2021 beginnen. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Stipendienprogramm ist, dass das in diesem Rahmen durchgeführte künstlerische Projekt bis zum 28. Februar 2022 abgeschlossen sein muss. Ebenfalls muss die künstlerische Arbeit in einem Tätigkeitsbericht (ca. 5000 Zeichen) dokumentiert werden. Die Förderrichtlinie für das Programm wurde in Ergänzung zu den Corona-Kulturförderrichtlinien des Bundes und des Landes aufgesetzt, um auch Kulturschaffende zu fördern, die von den letztgenannten Hilfsprogrammen nicht profitieren können.


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