Braunschweig. Bereits im November hatte die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Südstadt-Rautheim-Mascherode eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob von der A39 für die Bewohner in Rautheim, Roselies und dem Heinrich-der Löwe-Baugebiet nicht eine zu hohe Lärmbelästigung ausgehe. Angesichts des geplanten Ausbaus der Autobahn zwischen Wolfsburg und Lüneburg sei ein Anstieg des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Die SPD fragte daher auch nach möglichen Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu verringern. Im Rahmen der Bezirksratssitzung am heutigen Dienstag liegt nun die Antwort der Verwaltung vor.
Zunächst weist die Stadt daraufhin, dass für Lärmbelästigungen, die vom Betrieb von Autobahnen ausgehen, seit vergangenem Jahr die Autobahn GmbH des Bundes zuständig sei. Daher habe man dort eine Stellungnahme eingeholt. Die Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH teilt drin mit, dass man Mitte Dezember sowohl die Brücke über die Straße Erzberg besichtigt, als auch eine Ortsbegehung im Baugebiet „Heinrich der Löwe“ punktuell durchgeführt habe. Eine über das Übliche hinausgehende Geräuschentwicklung („Klack-Geräusch“) habe man vor Ort an der Brücke direkt nicht feststellen können. Auch im Baugebiet selbst sei keine Lärmentwicklung durch die Fahrbahnübergangskonstruktion des Bauwerkes über die Straße Erzberg feststellbar gewesen, vermutlich durch die dazwischenliegende Bebauung und den neben dem Baugebiet vorhandenen Wall sowie durch die Entfernung des Bauwerkes zum Baugebiet.
Gegebenheiten vor Ort klären
Da man keine Lärmbelastungen durch die Brücke festgestellt habe, könne man auch keine Auskunft über einen „formal zulässigen Rahmen“ geben. Alle Anforderungen der damaligen Planfeststellung wurden eingehalten. Die Autobahn GmbH merkt aber an, dass zu Zeiten der Planfeststellung (das besagte Bauwerk ist von 2004, die Planfeststellung muss also älter sein) noch kein Wohngebiet vorhanden war. Man biete aber an, bei einem Termin vor Ort mit dem Stadtbezirksrat zusammenzukommen und die Gegebenheiten zu klären.
In Sachen Lärmschutz sieht die Autobahn GmbH aktuell keinen Handlungsbedarf. „Die schalltechnische Berechnung für die durchgehende A39 wurde im Jahr 2019 vom Bundesverwaltungsgericht nicht bemängelt, sodass hier kein Nachbesserungsbedarf besteht. Auch hat die Stadt Braunschweig bezüglich des Lärmschutzes/weiterer Lärmschutzmaßnahmen vorm Bundesverwaltungsgericht nicht geklagt", so die Gesellschaft. Die Verwaltung der Stadt weist allerdings darauf hin, dass man bereits 2013 die damals noch zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr um Prüfung dieser Lärmproblematik durch die Dehnfugen aufgefordert habe. Diese Lärmbelastung sei im Rahmen der öffentlichen Beteiligungen zum ersten Lärmaktionsplan der Stadt Braunschweig vorgebracht worden.
"Nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen möglich"
Darüber hinaus habe die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme zur Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz zum 7. Bauabschnitt der A39 gegenüber der NLStBV im Jahr 2017 unter anderem darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen, zum Beispiel durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, innerhalb einer 30-Jahres-Frist bestehe und entsprechend berücksichtigt werden müsse.
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