Braunschweig. Die Verwaltung hat einen neuen Entwurf der Förderrichtlinien für Lastenfahrräder erarbeitet, danach sollen auch private Personen eine Förderung beantragen können. Dies teilte die Stadt mit.
Lastenfahrräder mit und ohne elektrischen Antrieb leisten einen Beitrag zu klimafreundlicher, lärmreduzierter und platzsparender Mobilität in Städten. Der Rat der Stadt hat daher im Jahr 2020 eine Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern beschlossen, um dazu beizutragen, Anschaffungshürden zu überwinden und so klimafreundliche Mobilität in Braunschweig zu unterstützen. Diese Richtlinie wurde nun auch angesichts des Ziele- und Maßnahmenkatalogs "Radverkehr in Braunschweig" von der Verwaltung überarbeitet. Dieser sieht eine Verstetigung und Ausweitung der Fördermöglichkeiten vor. Über diesen Entwurf für die neue "Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern sowie Fahrradanhängern" entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 27. Juni.
Ein Lastenfahrrad pro Haushalt
Für den Zeitraum 2023 bis 2025 sind im Haushaltsplan jährlich Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Für die darauffolgenden Jahre wird vorbehaltlich der künftigen Haushaltsplanungen von einem jährlichen Budget von 20.000 Euro ausgegangen. Eine wichtige vorgeschlagene Neuerung betrifft die Antragsberechtigten. Bisher konnten Privatpersonen keine Förderung beantragen. Im Entwurf der neuen Richtlinie ist pro Haushalt in Braunschweig eine Person förderberechtigt. Diese Änderung ist eine Reaktion auf zahlreiche Nachfragen in der Vergangenheit.
Darüber hinaus sollen in Zukunft nicht nur Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenräder mit elektrischem Antrieb förderfähig sein (mit maximal 500 beziehungsweise 1000 Euro), sondern auch Fahrradanhänger, bei denen es sich sowohl um Modelle zum Lastentransport, als auch um solche zur Beförderung von Kindern handeln kann. Sie wären dann mit maximal 250 Euro förderfähig.
Antrag online
Eine Antragstellung nach den neuen Förderbedingungen wird elektronisch über die Website www.braunschweig.de/radverkehr möglich sein, wenn der Rat die neue Richtlinie beschließt. Alle eingereichten Anträge sollen dann geprüft werden. Eine Bewilligung würde dann für alle vollständig und fristgerecht eingereichten Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und in Abhängigkeit der Berechtigung bis die Fördersumme erschöpft ist erfolgen. Zusätzlich soll in Zukunft eine Warteliste erstellt werden.
mehr News aus Braunschweig