Leerstand trotz Wohnungsmangel: Neue Satzung vorgeschlagen

Die Linken fordern die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung. Die Verwaltung hält diese für ungeeignet. Der Planungs- und Umweltausschuss schloss sich dieser Ansicht mehrheitlich an.

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Generell habe Braunschweig kein Problem mit Wohnungsleerstand. Symbolbild
Generell habe Braunschweig kein Problem mit Wohnungsleerstand. Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. In Braunschweig ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Dennoch stehen im Bereich Sonnenstraße/Echternstraße an die 100 Wohnungen in bester Lage leer. Teilweise bereits seit über acht Jahren. Um diese Situation zu beenden, hat die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt den Vorschlag gemacht, eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung einzuführen. Die Stadtverwaltung hält allerdings nichts von der Idee. Und auch der Ausschuss für Planung und Umwelt ließ sich am gestrigen Mittwoch nicht mehrheitlich vom entsprechenden Antrag überzeugen.


Das Land habe die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, dass Kommunen mit angespannter Wohnraumsituation, zu denen Braunschweig zweifelsfrei gehöre, gegen Zweckentfremdung durch Leerstand vorgehen können, heißt es in der Begründung des Antrags. Die Stadt Braunschweig müsse nun diese Möglichkeit auch nutzen und eine entsprechende Satzung erlassen, so Ratsfrau Anke Schneider.

Mit den Eigentümern das Gespräch suchen


Stadtbaurat Hans-Georg Leuer stimmte zwar zu, dass man in Braunschweig bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten müsse, eine Zweckentfremdungssatzung sei dafür allerdings kein geeignetes Instrument. In Braunschweig habe man kein Problem mit Zweckentfremdung. Das Mittel einer Satzung sei eher für die Regionen gedacht, in denen viele Wohnungen zunehmend touristisch genützt würden. Das sei hier nicht der Fall. Der Leerstand im Wohnungsbereich liege in Braunschweig bei etwa einem Prozent, was im Sinne einer gewissen Fluktuation auch nötig sei. Fälle wie im Bereich Sonnenstraße/Echternstraße oder auch in der Korfesstraße seien absolute Ausnahmen. Hierfür eine Satzung zu erstellen, die bei Erstellung und im Genehmigungsbereich einige Ressourcen binden würde, sei unverhältnismäßig. Die Verwaltung wolle lieber mit den Eigentümern der leerstehenden Immobilien das Gespräch suchen, um diesen zu zeigen, wie man die Objekte vermarkten könne. Wenn allerdings keine finanziellen Mittel vorhanden sein, um die Projekte zu entwickeln, nutze auch eine Zweckentfremdungssatzung nichts.

Besser eine Zweckentfremdungssatzung als gar kein Mittel, befand dagegen Lisa-Marie Jalyschko (Bündnis 90/Die Grünen). Bei den im Antrag genannten Fällen ginge es um jahrelangen Leerstand. Das habe nichts mit Fluktuation zu tun. Der Planungs- und Umweltausschuss lehnte den Antrag bei einer Enthaltung mit vier zu sieben Stimmen dennoch ab. Die letzte Entscheidung hat der Rat der Stadt.


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