Braunschweig. Der Bereich rund um den Ägidienmarkt wird derzeit neu gestaltet. Ein Leser wandte sich mit der Frage an uns, warum es in diesem Bereich keinen eigenen durchgängigen Radweg gibt. Laut Erklärung der Stadt habe dies gestalterisch-ästhetische Gründe.
"Nach Sperrung und letztendlich Umbau der Stoben- und Auguststraße sehe ich nun mit Ärger und Verwunderung, dass es offensichtlich keinen getrennten Rad- und Fußweg in diesem Bereich nach den Umbaumaßnahmen gibt. Ich persönlich nutze nur das Rad und notfalls den ÖPNV und wundere mich doch sehr, weshalb die Stadt Braunschweig, mit ihrem doch recht ansehnlichen Anteil an Radverkehr, zu dieser Maßnahme des Fußweges mit untergeordneter Radnutzung gegriffen hat. Weshalb hat die Stadt Braunschweig hier eher einen Schritt zurück, als einen Schritt in die Zukunft getätigt? Wenn man mit Fahrradfreundlichkeit wirbt, sollte man diesen Umgestaltungsprozess auch konsequent verfolgen", so die Frage und Ansicht des Leserbriefschreibers, der namentlich nicht genannt werden möchte.
Platz als Einheit erlebbar machen
"Es ist nicht ganz zutreffend, dass es auf der neuen Stoben- und Auguststraße keine getrennten Rad- und Fußwege, sondern nur einen Fußweg mit untergeordneter Radnutzung gäbe. Richtig ist: Auf beiden Straßen gibt es auch weiterhin getrennte Rad- und Fußwege, entsprechend ausgeschildert und baulich erkennbar. Ausnahme ist der Bereich des Ägidienmarktes", antwortet Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig. Dies habe folgende Gründe: Ein Ziel der Umgestaltung sei es, Ägidienmarkt und Ägidienkirchplatz in ihrer Gesamterscheinung als historischer Platzraum wieder besser als Einheit erlebbar zu machen. Neben der gestalterischen Aufwertung sei die Belebung des öffentlichen Raumes und die deutlich bessere Vernetzung zwischen dem Magniviertel, St. Ägidien und dem Bürgerpark ein weiteres Ziel.
"Deshalb wurden die Fahrbahnen im Platzbereich nach außen verschwenkt und Platz geschaffen für die große Mittelinsel in der Stobenstraße. Angesichts der historischen und städtebaulichen Bedeutung des Ägidienmarktes ist es angemessen, dass alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht auf den Platzbereich und die zukünftig querenden Fußgänger und Radfahrer nehmen", so Keunecke. Die Geschwindigkeit sei daher auf 30 km/h begrenzt worden. In dem großzügigen Platzbereich würden sich Fußgänger und Radfahrer eine breite glatt gepflasterte Wegefläche teilen. Entsprechend sei die Wegefläche als kombinierter Fuß- und Radweg (nicht als „Fußweg – Radfahrer erlaubt“) ausgeschildert.
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