Braunschweig. Am vergangenen Freitag startete vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 24-Jährigen, dem sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen wurden. Bereits am heutigen Montag, dem zweiten Verhandlungstag, erfolgte das Urteil. Möglich war dies durch eine sogenannte Verständigung gemäß Strafprozessordnung, die ein Geständnis des Angeklagten voraussetzt, wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt.
Die Tat soll sich bereits am 24. November 2022 in Braunschweig ereignet haben. Der 24-jährige Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde untergebracht gewesen. Er habe dort, an einem ebenfalls dort wohnenden Kind, sexuelle Handlungen vorgenommen, wobei der Mann Gewalt angewendet und das Kind hierdurch körperlich misshandelt habe, hieß es in der Pressevorschau des Landgerichts. Laut Medienberichten habe es sich bei dem Kind um ein damals 13-jähriges Mädchen gehandelt.
Strafe zur Bewährung ausgesetzt
"Der Angeklagte ist wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff mit Gewalt in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt worden", teilt Lisa Rust, Pressesprecherin des Landgerichts Braunschweig, mit. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem habe er sich zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Geschädigte bereit erklärt, so Rust.

