Braunschweig. Grüne und SPD im Rat der Stadt Braunschweig bringen in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit Antrag ein, der bezahlbaren Wohnraum in der Stadt sichern soll.
Auf Basis der im Bündnis für Wohnen entwickelten Handlungsempfehlungen und des im Zukunftsbild der Stadt Braunschweig benannten Maßnahmenkatalogs, soll die Verwaltung gemeinsam mit dem Bündnis für Wohnen ein „Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Braunschweig“ entwickeln.
Folgende Bausteine sollen enthalten sein:
1. In der Stadt Braunschweig sind bis zum Jahr 2020 zusätzlich mindestens 1260 preiswerte Wohnungen in einem Bündel von Maßnahmen im Bestand und im Neubau verfügbar.
2. In der Stadt Braunschweig werden ausgewählte städtische Grundstücke bevorzugt an Investoren vergeben, die in ihrem Konzept preiswerten Wohnraum vorsehen.
3. In der Stadt Braunschweig werden bis zum Jahr 2020 verstärkt vor allem innerstädtische Grundstücke und Flächen im Sinne einer aktiven Bauvorratspolitik mobilisiert. Der Zeitrahmen ist bei Bedarf bis auf 2025 auszudehnen, sollte sich herausstellen, dass die Zielmarken (1260 Wohneinheiten) bis 2020 nicht erreicht werden können.
4. In der Stadt Braunschweig werden auf städtischen Flächen 20 Prozent der Neubauwohnungen im Geschosswohnungsbau als sozialer Wohnungsbau errichtet. Auch auf privaten Flächen wird eine Zielmarke von 20 Prozent angestrebt, die Quote darf allerdings den Mindestwert von 10 Prozent nicht unterschreiten. Das Instrument der mittelbaren Belegung kann anteilig, bis maximal zur Hälfte, genutzt werden, um preiswerten Wohnraum zu schaffen.
5. In der Stadt Braunschweig werden die städtische Nibelungen-Wohnbau-GmbH und die genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften als Anbieter preiswerten Wohnraums gestärkt. Hierzu wird gemeinsam mit den Wohnungsbaugesellschaften eine „Koordinationsstelle sozialer Wohnraum“ eingerichtet. Die genaue Ausgestaltung wird zwischen Verwaltung und Wohnungswirtschaft verhandelt.
6. Um die zuvor genannten Maßnahmen umsetzen zu können, entwickelt die Verwaltung auf Basis der vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen für die strategische Wohnstandortentwicklung ein kommunales Wohnbauförderprogramm, für dessen Umsetzung eine jährlich festzulegende Summe in den Haushalt der Stadt Braunschweig einzustellen ist. Förderprogramme von Bund und Land sind voll auszuschöpfen.
7. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ein städtisches Programm zum Ankauf auslaufender und Reaktivierung bestehender Mietpreis- und Belegungsrechte zu konzipieren und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Das soziale Gleichgewicht in den Stadtteilen ist zu gewährleisten. Hierbei ist die Definition für „soziale Durchmischung“ aus dem Bündnis für Wohnen zugrunde zu legen.
Die Linke hat bereits einen Änderungsantrag zu dem Vorhaben eingereicht. Unter anderem werden dort 1500 Wohnungen, anstatt 1260 gefordert. Zudem werden weitere Punkte angefügt: 8. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu überprüfen, in welchen Wohnquartieren das Instrument einer Erhaltungssatzung (Milieuschutz) sinnvoll ist. 9. Die Zahl der „Probewohnungen“ ist bis Ende des 1. Quartals 2017 auf mindestens 50 zu erhöhen. 10. Der bereits vom Rat gefasste Beschluss, dass Wohnungslose nur noch dezentral untergebracht werden sollen, ist bis spätestens 31.12.2017 umzusetzen.
Am 31.08.2016 wird über den Antrag im Ausschuss für Soziales und Gesundheit zum ersten Mal beraten.
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