Mehr Geld für Inklusion

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Die rot-grüne Regierungskoalition hat in der vergangenen Woche im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird. Das Land gibt ab dem kommenden Jahr 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schüler mit Beeinträchtigungen aus. Wie hoch der Betrag für Braunschweig sein wird, ist der Stadt Braunschweig noch nicht bekannt.

Auf Anfrage berichtet die Braunschweiger Stadtverwaltung, dass genaue Beträge noch nicht exakt bekannt seien. Eigenen Berechnungen zufolge seien mit jährlichen Beträgen im mittleren bis höheren sechsstelligen Bereich zu rechnen. Dass öffentliche Schulen in Braunschweig bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion mit diesem Zuschuss deutlich unterstützt würden“, sagt Landtagsvizepräsident Klaus-Peter Bachmann in einer schriftlichen Mitteilung. "Damit Inklusion in den Schulen stattfinden kann, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Das ist mit diesem Gesetz geschehen“, stellt Bachmann fest. Die Stadtverwaltung begrüße indes den Beschluss, mit dem das Land seiner Verpflichtung nachkomme. Gleichwohl blieben die Kosten, die die Stadt für die Inklusion zu schultern hätte, erheblich.



Vier Schulen werden inklusionstauglich


Die Stadt Braunschweig führt "einzelfallbezogene Maßnahmen" durch, um seit dem Schuljahr 2013/2014 eine inklusive und möglichst wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. "Hierfür wurde bereits wesentlich mehr Geld ausgegeben, als im Jahr 2015 durch die Zahlungen des Landes eingenommen wird. Einzelfallbezogene Maßnahmen reagieren auf die konkrete Beeinträchtigung eines Kindes, zum Beispiel eine spezielle Leselampe für ein sehbehindertes Kind, ein niedriges Waschbecken bei körperlicher Beeinträchtigung und so weiter", so die Stadtverwaltung. Im Februar 2013 wurden für den Zeitraum bis 2018 vier Schwerpunktschulen – GHS Rüningen, Nibelungen-Realschule, Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben-Schule und Wilhelm-Bracke-Gesamtschule – zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in körperlicher und motorischer Entwicklung festgelegt, die sukzessive so umgebaut werden sollen, dass Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. "Allein für diese Maßnahmen muss die Stadt Braunschweig finanzielle Mittel in Höhe von zirka zwei Millionen Euro aufbringen. Hier ist schon viel umgesetzt worden, einiges steht noch aus", so die Stadtverwaltung.

Genau könne die Anzahl der barrierefreien Schulen in Braunschweig nicht beziffert werden, da Barrierefreiheit nicht eindeutig definiert werden könne. "Rollstuhlgerecht ist nicht identisch mit barrierefrei – Kinder, die nicht gut sehen oder hören können, erleben anderes als Barriere als Kinder, die in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Manche insbesondere ältere Schulgebäude können aufgrund ihrer Architektur auch nicht komplett barrierefrei gemacht werden."


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