Mehr Weihnachtsbeleuchtung: Geht es mit dem Förderprogramm weiter?

In den ersten beiden Jahren war die Resonanz eher gering. Wie es 2024 lief und ob es in Zukunft weitergeht, war Thema im Wirtschaftsausschuss.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Braunschweig. Vor ein paar Jahren hatten das Braunschweiger Stadtmarketing und der Arbeitsausschuss Innenstadt (AAI) festgestellt, dass bei den Anliegern der Innenstadt die Bereitschaft zunehmend gesunken sei, sich an der gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtung zu beteiligen. Um wieder mehr festliche Stimmung zu erzeugen, hatte die Stadt daher 2022 ein Förderprogramm aufgelegt, das auch in den Folgejahren verlängert wurde. Nun stand das Thema wieder auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses.



In den ersten beiden Jahren war die Resonanz der Anlieger überschaubar. Gab es 2022 drei bewilligte Anträge mit einer Gesamthöhe von 6.500 Euro (mögliche Gesamtsumme wären 50.000 gewesen), waren es 2023 fünf Anträge in Höhe von insgesamt rund 8.700 Euro. Die aktuellen Zahlen erfragte die AfD-Fraktion im Rahmen der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14. Januar.

20,32 Prozent abgerufen


Demnach haben fünf Unternehmen im Förderzeitraum erfolgreich einen entsprechenden Antrag gestellt, davon eines stellvertretend für eine Anliegergemeinschaft. Die bewilligte Gesamtsumme beläuft sich auf 10.157,96 Euro. Damit wurden 20,32 Prozent des Gesamtvolumens von maximal 50.000 Euro in Anspruch genommen, so die Verwaltung.

Die Stadt möchte nun das Förderprogramm fortsetzen. Eine Evaluation der Jahre 2022 bis 2024 sei zu dem Ergebnis gekommen, dass weiterhin Bedarf zur Sicherung der Attraktivität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der dunkleren Jahreszeit bestehe. Seitens des Stadtmarketing und des Baureferats seien verschiedene Szenarien und Optionen zur Umsetzung und Finanzierung zusätzlicher Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum geprüft worden. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und Höhe der Anschaffungs-, Einrichtungs- und jährlichen Folgekosten, musste von einer zentralen Organisation und Finanzierung bis auf Weiteres Abstand genommen werden.

Im Rahmen der Betrachtung und Bewertung der Entwicklung des Förderprogramms, komme die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verlängerung um zwei Jahre eine zielführende und haushaltspolitisch vertretbare Maßnahme sei, um die innerstädtischen Akteure zu motivieren und ihr Engagement finanziell zu unterstützen. So habe sich auch der AAI kürzlich für eine weitere Verlängerung des Förderprogramms ausgesprochen.

Auf 20.000 Euro gedeckelt


In der geplanten Förderrichtlinie 2025 bis 2026 werden gegenüber der Förderrichtlinie 2023 bis 2024 die Antragsfristen, analog der Förderrichtlinie 2022, um einen Monat vorgezogen, sodass Anträge künftig bis zum 30. September gestellt werden können. Die maximale Gesamthöhe wird auf 20.000 Euro verringert. Die Mittel stehen im Haushaltsansatz des Wirtschaftsdezernates zur Verfügung. Anfang 2026 soll eine weitere Evaluation hinsichtlich der Wirkung des Förderprogramms erfolgen.

Der Wirtschaftsausschuss sprach sich einstimmig für die Fortsetzung des Förderprogrammes unter den genannten Bedingungen aus. Eine Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.


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