Metalltür von Hochhaus geworfen: Urteil gegen 17-Jährigen gefallen

Der Prozess gegen den Jugendliche wurde zunächst wegen versuchten Mordes am Landgericht geführt. Verurteilt wurde der Teenager am Ende wegen versuchten Totschlags.

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Symbolfoto | Foto: pixabay

Braunschweig. Nur knapp waren eine Mutter und ihr Sohn im Frühjahr 2021 dem Tod entkommen, als ein 17-Jähriger gemeinsam mit seinem Kumpel eine Metalltür von einem Hochhaus geworfen hatte, weil sie offenbar störte. Der Jugendliche wurde gestern vom Landgericht Braunschweig für seine Tat verurteilt.



Im März 2021 hatte sich der 17-Jährige gemeinsam mit zwei weiteren, strafunmündigen, Jugendlichen auf dem freizugänglichen Balkon im 13. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Emsstraße aufgehalten um dort Fotos zu machen. Da sie eine dort abgestellte Metalltür gestört hatte, soll der Angeklagte mit einer weiteren Person beschlossen haben, die Tür vom Balkon zu werfen, obwohl ihnen bewusst gewesen sei, dass sich unterhalb des Balkons der Eingangsbereich des Hauses befunden habe. Unten hatten nur wenige Sekunden zuvor eine Mutter mit ihrem 13-jährigen Sohn an der Aufschlagstelle der Tür gestanden. Die Beiden wurden nur knapp verfehlt.

Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt


Der Prozess gegen den Jugendlichen wurde zunächst wegen versuchten Mordes am Landgericht geführt. Sein mutmaßlicher Mittäter entging wegen Strafunmündigkeit einem Strafprozess. Verurteilt wurde der 17-Jährige am Ende wegen versuchten Totschlags zu einer Gesamt-Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Dabei sei ein Urteil des Amtsgerichts Braunschweig einbezogen wurden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zum Inhalt der Verhandlung und zur Begründung der Kammer, weshalb am Ende ein Urteil wegen versuchtem Totschlag erging, könne im Detail nicht mitgeteilt werden, da der Prozess nicht öffentlich geführt wurde, sagt Gerichtssprecher und Richter am Landgericht, Bastian Willers, gegenüber regionalHeute.de.


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