Braunschweig. Am gestrigen Mittwoch hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) sein aktuelles "Schwarzbuch" veröffentlicht, in dem besonders prägnante Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder angeprangert werden. Nach den "wirkungslosen Mooswänden" im letzten Jahr, hat es die Stadt Braunschweig auch diesmal wieder geschafft, in die Liste mit aufgenommen zu werden. Berichtet wird über eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die seit 2019 auf Kosten der Stadt mit dem Taxi zur Schule gefahren werden. regionalHeute.de fragte bei der Stadt nach, was an der Sache dran ist.
Es geht um Bewohner des Neubaugebiets „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“. Da dort Straßen, Rad- und Gehwege noch nicht fertig gestellt seien, wurde der etwa ein Kilometer lange Schulweg zur Grundschule Rautheim als nicht sicher eingestuft. Die am Wegesrand gelagerten Baumaterialien und abgestellte Privatfahrzeuge würden die Übersicht zusätzlich erschweren. Als gesetzmäßiger Träger der Schülerbeförderung habe sich die Stadt Braunschweig daher gezwungen gesehen, den Grundschülern, die dort seit 2019 wohnten, für diese Strecke auf Antrag der Eltern eine Taxibeförderung zu gewähren.
Fast 40.000 Euro Kosten
Die ersten Anträge seien im August 2019 gestellt worden. Später seien laut Bund der Steuerzahler täglich bis zu 18 Schüler mit dem Taxi zur Grundschule gebracht und nach dem Unterricht wieder abgeholt worden. Die Kosten für die Taxibeförderung würden sich trotz zwischenzeitlich pandemiebedingter Schulschließungen bis Ende des vergangenen Schuljahrs auf fast 40.000 Euro belaufen.
Konkret kritisiert der Bund der Steuerzahler die vertraglichen Vereinbarungen der Stadt mit dem Investor. Bei einem Neubaugebiet dieser Größenordnung sollte nach Ansicht des BdSt ein Erschließungsträger dazu verpflichtet sein, frühzeitig einen sicheren, wenn auch zunächst nur provisorischen Schulweg herzustellen. Der Allgemeinheit dürften die Kosten einer Individualbeförderung zur Grundschule nicht aufgebürdet werden.
Das sagt die Stadt
Grundsätzlich bestätigt die Stadt Braunschweig den Vorgang und begründet ihn folgendermaßen:
"Im Vertrag zwischen Stadt Braunschweig und Investor ist geregelt, dass der Investor innerhalb des Vertragsgebietes den Umbau der Braunschweiger Straße zwischen Rautheimer Straße und der Straße Erzberg inklusive Ausbau der nördlichen Gehwege übernimmt. Der Endausbau der Erschließungsanlagen innerhalb des Baugebietes darf jedoch erst nach Fertigstellung von mindestens 75 Prozent der Hochbauten begonnen werden. Das ist üblich, damit neue Straßen nicht durch Baufahrzeuge gleich wieder beschädigt werden. Auch der Ausbau der Braunschweiger Straße und in diesem Zuge der Bau der Gehwegverbindung auf der Nordseite zur Grundschule ist erst dann sinnvoll, wenn keine Beschädigungen durch Baufahrzeuge mehr zu erwarten sind. Solche zu reparieren würde sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Der nördliche Gehweg als Verbindung zur Grundschule wird nach unserer Kenntnis im November fertig gestellt werden. Nach Fertigstellung des Weges wird der Schulweg durch die Schulwegkommission neu bewertet."
Die Stadt Braunschweig befördere im aktuellen Schuljahr fünf Schülerinnen und Schüler aus dem Wohngebiet zur bezirklichen Grundschule Rautheim mit Taxen und Kleinbussen, solange noch kein sicherer Schulweg bestehe. Deren Eltern hätten einen Antrag auf Individualbeförderung gestellt. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bestehe hier unabhängig von der Entfernung, da der Schulweg nach Prüfung und Würdigung der Verkehrslage von der Polizei als nicht ausreichend sicher erachtet wurde, berichtet Stadtsprecher Rainer Keunecke.
Erstattung erfolglos geprüft
Die Planungs- und Bauverwaltung habe die Möglichkeiten der Erstattung der Kosten durch den Investor geprüft. Dies sei aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages jedoch nachträglich nicht mehr möglich. "Es handelt sich, auch im Blick auf die gefundene Lösung für den Schülerbeförderung, um einen Einzelfall", so Keunecke weiter.
Dem Bund der Steuerzahler habe man mitgeteilt, dass die Stadt unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit und des kausalen Zusammenhanges prüfen wolle, ob es rechtlich zulässig sei, in künftigen städtebaulichen Verträgen neben den Investitionskosten für die Schulinfrastrukturinfrastruktur zusätzlich eine Klausel zur Übernahme der Kosten bei Schülerbeförderungen aufzunehmen. Vorrangig sei es der Stadt bei der Übernahme der Beförderungskosten um eine schnelle und unbürokratische Lösung zur Sicherheit der Schulkinder gegangen. Eine außergerichtliche Einigung zur Übernahme dieser Kosten wäre nicht kurzfristig und bedarfsgerecht mit dem Investor möglich gewesen, so dass die Stadt sich für diese Lösung entschieden habe.
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