Nach antisemitischen Äußerungen: Amtsgericht Braunschweig fällt Urteil

Ein Bundesvorstandsmitglied der Partei „Die Rechte" wurde nun wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Amtsgericht Braunschweig hat am 22. Februar ein Bundesvorstandsmitglied der Partei „Die Rechte" wegen Volksverhetzung und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Außerdem muss der ehemalige niedersächsische Landesvorsitzende eine Geldauflage in Höhe von 3.600 Euro zugunsten der Stiftung Opferhilfe leisten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig hervor.



Unter anderem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte 54-jährige Braunschweiger am 15. November 2020 im Anschluss an eine aus Anlass des Volkstrauertages abgehaltene zentrale partei- und organisationsübergreifende Versammlung von etwa 50 Rechtsextremisten auf dem Löwenwall in Braunschweig in Richtung mehrerer anwesender Pressevertreter geäußert hatte: „Judenpresse!", „Verdammte, Feuer und Benzin für Euch!" und „Judenpack!"

Diese Äußerungen erfüllen nach Ansicht des Amtsgerichts Braunschweig den Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die nach eingehender Recherche der historischen nazistischen Bezüge der Äußerungen im Juni 2023 Anklage erhoben hatte.

Mehrere Anläufe notwendig


Das Ermittlungsverfahren war zunächst im Jahre 2021 und dann noch einmal Anfang 2023 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Diesen Einstellungen lagen zum einen formale Erwägungen zu Grunde. So fehlte es zum Zeitpunkt der ersten Verfahrenseinstellung insbesondere an wirksamen Strafanträgen zur Verfolgung der Beleidigung. Beide Verfahrenseinstellungen beruhten zudem auf der Einschätzung, dass es sich bei den Äußerungen des Beschuldigten (noch) nicht um eine strafbare Volksverhetzung handele - da zunächst anzunehmen war, dass sich diese gegen Einzelpersonen richteten. Gegen diese Entscheidungen wurde jeweils von mehreren Personen, die sich selbst beleidigt sahen beziehungsweise eine andere Rechtsauffassung vertraten, Beschwerde eingelegt. So erklärt die Staatsanwaltschaft die Entwicklung in dem Fall.


Nach anschließender Auswertung historischer Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus, die sich mit dem Begriff der sogenannten „Judenpresse“ auseinandersetzen, und unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beschwerdeführer erschienen die Äußerungen des Beschuldigten nunmehr in einem anderen Licht. Die Staatsanwaltschaft konnte danach davon ausgehen, dass es dem Beschuldigten zum einen darauf ankam, die Gesamtheit der in Deutschland lebenden Juden zu verunglimpfen. Zum anderen wollte der Beschuldigte durch seine diffamierenden Äußerungen zu Gewalt- und Willkürakten gegen die vermeintliche „Judenpresse“, unter der nach Auffassung des Beschuldigten offenbar alle nichtnationalsozialistischen und nichtrechtsextremistischen Medien verstanden werden sollen, aufstacheln. Somit war nach neuer Bewertung auch der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.


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