Braunschweig. Aktuell scheint Unruhe im Braunschweiger Rathaus zu herrschen. So drangen in jüngster Vergangenheit gleich mehrere unangenehme Vorfälle an die Öffentlichkeit: Rassismus-Vorwürfe, Veruntreuung. Hinzu kommt nun das ungebührliche Verhalten eines weiteren Mitarbeiters. Dieses hat sich zwar nicht direkt im Rathaus abgespielt, dennoch könnte es einen weiteren Schatten auf die Verwaltung werfen. Der Leiter des Gesundheitsamtes soll in Hannover Sex mit einer Minderjährigen gehabt haben. Diese sei erst 14 Jahre alt gewesen.
Für seine Tat hat der Mann bereits eine Strafe zahlen müssen, zu einer Verhandlung kam es nicht. Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte dies auf Anfrage von regionalHeute.de - so habe der 59-Jährige den Strafbefehl im Januar akzeptiert und daraufhin rund 12.000 Euro gezahlt, so entging er einer öffentlichen Verhandlung. Der Kontakt mit der 14-Jährigen soll sich 2020 abgespielt haben - der Beamte, der kurz zuvor (im Oktober) sein Amt als Leiter des Gesundheitsamtes angetreten hatte, habe Geld für den Sex mit der Minderjährigen bezahlt.
Täter geht in Pension
Auf Anfrage von regionalHeute.de wollte sich die Stadt nicht zu dem Vorfall äußern. Wie sooft wurde mitgeteilt, dass man sich zu "schwebenden Verfahren" nicht äußern könne. Zur Besetzung der leitenden Position gab es allerdings doch eine Antwort, Medienberichten zufolge, habe der Mann nämlich zuletzt Hausverbot im Rathaus gehabt.
Wie die Stadt mitteilte, habe der Verwaltungsausschuss der Stadt auf Antrag des Gesundheitsamtsleiters seine Versetzung in den Ruhestand zum frühestmöglichen Zeitpunkt beschlossen - dies sei der 31. Januar 2023. Die Verwaltung könne nun die Leitungsstelle unverzüglich neu ausschreiben. Die Verwaltung teilte dies in Abstimmung mit dem Beamten mit. Weitergehende Informationen seien mit Blick auf die Vertraulichkeit in Personalangelegenheiten allerdings nicht möglich.
Warum keine Verhandlung?
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, handelt es sich bei dem vollstreckten Strafbefehl um eine besondere Art der Verurteilung. Dadurch bliebe dem Beschuldigten eine öffentliche Verhandlung erspart. Dies sei allerdings nur möglich bei sogenannten "Vergehen" - also wenn das Strafmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt oder eine Geldstrafe droht. Faktisch handelt es sich dabei aber um ein richtiges Urteil und kein einfaches Bußgeld. Die Staatsanwaltschaft ist bei Beamten verpflichtet, den Dienstherren über solche Vorgänge zu informieren. Dies kann ein weiteres Disziplinarverfahren zur Folge haben.
Eine Eintragung im Bundeszentralregistergesetz erfolgt allerdings erst bei Freiheitsstrafe oder wenn eine Geldstrafe 90 Tagessätze überschreitet. Im vorliegenden Fall hat sich die Staatsanwaltschaft dazu entschlossen, genau diese 90 Tagessätze festzusetzen.
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