Nach tödlicher Messerstecherei in Kneipe: 26-Jähriger vor Gericht


Das Opfer verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus. Symbolfoto: Alexander Panknin
Das Opfer verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am Montag, 6. Januar, beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 26-Jährigen. Der Mann soll am 5. Juli in einer Braunschweiger Kneipe eine Frau mit einem Messer erstochen haben. Ihm wird vorgeworfen im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Menschen heimtückisch getötet zu haben, wie es in der Pressevorschau des Landgerichts heißt. Der Mann sei vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.




Demnach habe sich der 26-jährige Beschuldigte in eine Gaststätte in Braunschweig begeben und sich dort über mehrere Stunden aufgehalten. Schließlich habe er einer Frau vorgeworfen, einen anderen Gast bestohlen zu haben. Aufgrund des unberechtigten Vorwurfs sei es zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und dem späteren Opfer gekommen. Als der Beschuldigte den Vorwurf nicht zurückgenommen habe, sei das spätere Opfer auf den an der Theke sitzenden Angeklagten zugegangen, wobei dieser bereits zu diesem Zeitpunkt ein Messer verdeckt und unbemerkt in seiner Hand gehalten habe.

Ein Stich ins Herz


Ohne jeglichen Argwohn sei das Opfer weiter auf den Beschuldigten zugegangen und als sie diesen erreicht habe, habe der Beschuldigte ihr mit dem Messer in den Brustkorb gestoßen. Anschließend sei es dem Opfer noch gelungen, den Beschuldigten von dem Hocker zu stoßen. Als das Opfer anschließend zu ihrem Platz zurückgekehrt sei, sei sie nach kurzer Zeit unter hohem Blutverlust in sich zusammengesackt und bewusstlos geworden. Der Messerstich sei durch den Herzbeutel und die rechte Kammerwand direkt in das Herz des Opfers gegangen. Kurze Zeit später sei das Opfer an einer Herzbeutel-Tamponade verstorben. Nach der Tat habe der Beschuldigte die Gaststätte verlassen und sei geflüchtet. Das Messer habe er in eine Hecke geworfen. Aufgrund einer krankhaften seelischen Störung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte nicht schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft strebe daher die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Verhandlung wird am 10., 16., und 17. Januar fortgesetzt.

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