Neue Coronaverordnung: Das ändert sich jetzt in Braunschweig

Mit der neuen Coronaverordnung ändern sich auch in Braunschweig die Kontaktbeschränkungen. Lockerungen gibt es unter anderem für Kinder bis 14 Jahre.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Auch in Braunschweig gilt seit dem heutigen Montag die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die auf den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Woche beruht. Im Wesentlichen gelte in Braunschweig beim derzeitigen Inzidenzwert das gleiche wie in den meisten anderen niedersächsischen Kommunen. Veränderungen könnten jedoch ergeben, wenn der Wert unter 35 oder über 100 geht. Über die aktuellen Anpassungen informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Unter anderem würden die Kontaktbeschränkungen gelockert, vor allem für Kinder und Jugendliche. Bei privaten Treffen im Freien oder Zuhause könnten sich nach der aktuellen Verordnung maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre seien dabei nicht eingerechnet, ebenso wenig Begleitungen oder Betreuungskräfte von Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Weitere Lockerungen kämen bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Fällen. In Braunschweig liegt die, Stand heute, jedoch bei rund 47.

Mit der neuen Verordnung sei auch der Regelbetrieb in Kindertagesstätten wieder möglich. Dabei gelte das Prinzip der Gruppentrennung. An den Schulen dagegen könnten die Jahrgänge 5 bis 7 sowie 12 in kleinen Gruppen ab dem 15. März zunächst wieder ins Wechselmodell, das sogenannte Szenario B, zurückkehren. Ab dem 22. März solle das für alle Jahrgänge gelten.

Zudem dürften die Kinder unter Einhaltung der genannten Kontaktvorgaben auch eine sportliche Betätigung drinnen und draußen wieder aufnehmen. Kinder bis 14 Jahren dürften die Anlagen unter freiem Himmel nutzen, sofern sie in Gruppen von nicht mehr als 20 Personen den Sport ausüben. Die Zusammensetzung der Gruppe dürfe sich dabei nicht ändern. Für den Freizeit- und Amateursport Erwachsener blieben Sportanlagen jedoch weiterhin geschlossen. Individualsport dagegen sei weiterhin möglich.

Einzelhandel öffnet schrittweise


Zum Einzelhandel, der öffnen darf, gehörten jetzt neben dem Blumenhandel auch der Buchhandel, Gartenmärkte und die Orthopädietechnik. In den noch geschlossenen Bereichen des Einzelhandels sind die Beratung und der Verkauf, darunter auch Anproben und das nehmen von Maßen, zulässig. Kunden müssten jedoch vorher angemeldet sein. Dabei dürften sich pro 40 Quadratmeter nicht mehr als eine Person plus notwendiger Begleitung aufhalten. Eine Dokumentation der Kundendaten sei demnach jedoch nicht vorgeschrieben.

Für sogenannte "körpernahe Dienstleistungen" oder Körperpflege, wie etwa Friseure oder Kosmetikstudios, sowie bei logopädischen Behandlungen, gelte, dass der Kunde einen negativen Test vorweisen müsse, sofern er keine medizinische Maske tragen könne. Das Ergebnis könne von einem PCR-Test, einem Selbsttest oder einem Schnelltest stammen.

Zoos und Museen öffnen wieder


Auch Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten, Museen und Galerien dürften ab sofort wieder öffnen, allerdings nur mit halber Kapazität. Zudem seien die Besucher verpflichtet sich im Vorhinein anzumelden. Die Stadtverwaltung arbeite außerdem an einem Umsetzungskonzept für das Städtische Museum. Die Städtische Bibliothek bliebe derweil noch geschlossen, bereite jedoch eine zeitnahe Öffnung vor. Ohnehin könne auch weiterhin kontaktlos ausgeliehen werden. Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung könnten gemäß aktueller Landesverordnung jedoch noch nicht in Präsenz öffnen. Ermöglicht wird dies für den praktischen Fahrunterricht, den Flugunterricht sowie für Erste-Hilfe-Schulungen im Rahmen des Erwerbs der Fahrerlaubnis.

Lockerungen über die aktuelle Verordnung hinaus hingen auch weiterhin von zukünftigen Bund-Länder-Gesprächen ab. Besonders die diskutierte Teststrategie hält die Stadt dabei für entscheidend. Die Verwaltung habe bereits eine Task Force eingesetzt, um die Kapazitäten für Schnelltests "deutlich ausweiten" zu können. Erste Planungen seien bereits gelaufen, um flächendeckend Schnelltests anbieten zu können, müssten jedoch Vorgaben vom Land Niedersachsen vorliegen. Und dies, so die Stadt, sei aktuell nicht der Fall.


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