Braunschweig. Die Verwaltung hat auf Grundlage eines Ratsauftrags erstmals eine Park- und Grünanlagensatzung erarbeitet. Stadtgründezernent Holger Herlitschke und Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann stellten den Entwurf im Rahmen eines Pressegesprächs vor. Parallel wird der Entwurf an die Ratsgremien übermittelt. Der Rat der Stadt entscheidet am 16. Mai über die Satzung. Dies teilte die Stadt mit.
Wichtige Neuerungen betreffen den Umgang mit Musik aus elektrischen Abspielgeräten. So soll in Zukunft ein allgemeines Verbot von elektronisch und mechanisch betriebenen Geräten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr festgelegt werden. Hintergrund für den Wunsch nach einer stadtweit geltenden Regelung zur Nutzung der öffentlichen Grün- und Parkanlagen und Spielflächen seien auch regelmäßige Beschwerden wegen Nutzungskonflikten gewesen.
"Städtische Park- und Grünanlagen sind für die Bevölkerung von großer Bedeutung. Wir wollen das Leben in der Stadt attraktiv und lebenswert gestalten und zugleich die städtischen Park- und Grünanlagen mit ihren vielfältigen stadtökologischen Funktionen stärken", sagte Stadtgründezernent Holger Herlitschke. "Die neue Satzung soll dabei zu einem toleranten und auf gegenseitige Rücksichtnahme bedachten Umgang miteinander führen und einen guten Interessensausgleich schaffen."
Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann erläuterte: "Mit der vorgeschlagenen Satzung soll die Nutzung der städtischen Anlagen klarer geregelt werden, um immer wieder auftretende Konflikte insbesondere zwischen Wohnbevölkerung und Parknutzenden möglichst gering zu halten. Mit dem Verbot von Lautsprechern nach 22 Uhr haben Polizei und Ordnungsbehörde eine echte Handhabe, um Lärm nachts zu unterbinden. Solche Geräte können auch vorübergehend sichergestellt werden. Andere Kommunen haben damit gute Erfahrungen gemacht."
Dem Ruhebedürfnis der Anwohner gerecht werden
Die neue Satzung umfasst Regelungen zur Nutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen einschließlich der Freizeitwege und Plätze, der städtischen Spielflächen, der Grillplätze und der historischen Friedhöfe. Die Entwicklung der Park- und Grünflächensatzung, die auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept als Ziel formuliert ist, basiert dabei zum Teil auf den schon bestehenden Regelungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig (SOG-Verordnung). Diese wird im Zuge der Beschlussfassung der neuen Satzung überarbeitet, um inhaltliche Doppelungen zu vermeiden.
Eine zentrale neue Regelung, mit der auch auf zahlreiche Beschwerden der Anwohner von städtischen Park- und Grünanlagen hinsichtlich von Lärmbelästigungen reagiert wird, betrifft den Umgang mit Musik aus Lautsprechern. Hier soll kein generelles Verbot ausgesprochen werden, da viele – gerade junge – Menschen die städtischen Anlagen für gemeinschaftliche Aktivitäten nutzen. Dennoch sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, regulierend einzugreifen, um auch das Ruhebedürfnis von Anwohnern sowie Erholungssuchenden angemessen zu berücksichtigen.
Ganztägiges Verbot vorgeschlagen
Deshalb schlägt die Verwaltung das ganztägige Verbot von lautstark betriebenen elektronischen Anlagen sowie Musikinstrumenten vor, soweit diese zu einer erheblichen Lärmbelästigung führen. Darüber hinaus wird ein allgemeines Verbot von elektronisch und mechanisch betriebenen Geräten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zum Schutz der nächtlichen Ruhe von Mensch und Tier vorgeschlagen. In besonderen Fällen können Ausnahmen hiervon, beispielsweise bei Veranstaltungen, durch die Stadt zugelassen werden.
Eingeschränkte Spielzeiten
Eine weitere neue Regelung betrifft die Nutzungszeiten für Spiel- und Jugendplätze sowie Bolzplätze. Diese wurden bisher über Beschilderungen an den jeweiligen Spielplätzen geregelt. In der neuen Park- und Grünflächensatzung sollen nun einheitliche Nutzungszeiten zum Schutz der Anwohner gegen übermäßigen Lärm festgesetzt werden. Sie orientieren sich an den jeweiligen Altersgruppen. So sind Kinderspielplätze jetzt stadtweit bis 20 Uhr, Bolz- und Jugendplätze bis 22 Uhr freigegeben.
Darüber hinaus regelt die Park- und Grünflächensatzung die Nutzung der städtischen Freizeitwege. Dabei sollen besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und ältere Menschen geschützt werden, indem Fußgängern ein Vorrang gegenüber anderen Gruppen eingeräumt wird. Weitere Regelungen betreffen die Bereiche Grillen, Baden, Tiere und historische Friedhöfe.
Der Zentrale Ordnungsdienst will wie auch schon bisher sowohl auf Beschwerden hin als auch anlasslos die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.
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