Braunschweig. Der Radverkehr soll zukünftig einen noch höheren Stellenwert in Braunschweig haben. So wurde kürzlich im Mobilitätsausschuss der Stadt ein neuer Qualitätsstandard beschlossen, der den Radverkehr und vor allem die Fahrradstraßen und -zonen regeln soll. Demnach soll auch die Fahrgassenbreite für Fahrräder zukünftig auf vier Meter beziehungsweise 3,20 Meter in beengten Arealen festgelegt werden. Dies habe allerdings zur Folge, dass in einigen Bereichen auch Parkflächen für Autos wegfallen könnten.
Dies dürfte zu einigen Diskussionen führen, immerhin nehmen viele Bewohner die Parksituation in Braunschweig bereits als problematisch wahr. Zuletzt gab es beispielsweise eine Petition gegen die bevorstehende Einführung von Parkgebühren in der Okerumflut. Die Stadt rechtfertigt die Entscheidung allerdings mit den bestehenden Kapazitäten in den Parkhäusern. An Werktagen von Montag bis Freitag würde die durchschnittliche Auslastung bei unter 70 Prozent und auch am Samstagnachmittag nur bei rund 80 Prozent liegen. Auch sei es möglich, an Dauerparkplätze in städtischen Tiefgaragen zu kommen.
Mehr Sicherheitsabstand
Begründen ließe sich der Bedarf an breiteren Fahrgassen durch mehr Sicherheit für Radfahrer. Neben Abbiegeunfällen seien Unfälle zwischen sich öffnenden Autotüren und Radfahrenden, sogenannte „Dooring-Unfälle“, eine der häufigsten Unfallursachen im Radverkehr, heißt es in der Beschlussvorlage zum neuen Qualitätsstandard. Dieser Standard orientiere sich inhaltlich an den derzeit geltenden Regelwerken und Vorschriften sowie an aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Hier sei vorrangig die Veröffentlichung „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik und der Bergischen Universität Wuppertal, der den aktuellen Forschungs- und Erkenntnisstand darlege.
Die vorgesehene Fahrgassenbreite von generell vier Metern (3,20 Meter bei beengten Verhältnissen) berücksichtige den Verkehrsraum von zwei jeweils nebeneinanderfahrenden Radfahrenden im Begegnungsverkehr, sodass die Fahrlinie beibehalten werden könne. Bei zugelassenem Autoverkehr sei zur Abwicklung des Begegnungsfalles zwischen Rad und Auto stets eine Fahrbahnbreite von mindestens vier Metern erforderlich. Durch Markierungen und Piktogramme auf der Fahrbahn soll die Funktion der Straße für alle Nutzer deutlich hervorgehoben werden, sodass deren Akzeptanz und Verständnis für die Regelungen auf Fahrradstraßen gefördert werden, so heißt es in der Vorlage.
So geht es nun weiter
Damit dürfte sich in Zukunft einiges für Rad- und Autofahrer ändern. Der Qualitätsstandard soll die Grundlage für die bestehenden und zukünftig geplanten Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig darstellen. Die Umsetzung des neuen Standards im bestehenden Netz soll durch ein externes Ingenieurbüro ab dem 1. Quartal 2023 systematisch überprüft werden.
Dabei sollen Maßnahmenpakete mit Umsetzungsvorschlägen, einschließlich einer Prioritätenreihung, entwickelt werden. Auf Basis der Maßnahmenpakete sollen dann konkrete Umbauplanungen, sofern erforderlich, erarbeitet und die Bürger beteiligt werden. Die konkreten Planungen zur Umsetzung würden im Anschluss jeweils eigenständig zur Beschlussfassung vorgelegt.
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