Gegen Raser: Stadt will Verkehrsüberwachung deutlich ausbauen

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Demnächst könnte die Zahl der mobilen Geschwindigkeitsmessungen steigen. Symbolfoto: Archiv/Pein
Demnächst könnte die Zahl der mobilen Geschwindigkeitsmessungen steigen. Symbolfoto: Archiv/Pein | Foto: Alec Pein

Braunschweig. Für Raser brechen schlechte Zeiten an. Das neue Konzept zur Überwachung des fließenden Verkehrs ist nun fertig und wird zunächst dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 7. Februar vorgelegt. Demnach könnte es zunächst mehr mobile Geschwindigkeitsüberwachungen geben.


Vor einem Jahr hatte der Rat auf einen Grünen-Antrag hin beschlossen, die Überwachung des fließenden Verkehrs auch außerhalb der 30-Zonen von der Polizei zu übernehmen, deutlich auszubauen und mobile oder stationäre Messeinrichtungen anzuschaffen. Nicht nur die Geschwindigkeiten, sondern auch Rotlichtverstöße sollten demnach intensiver kontrolliert werden. Die Verwaltung sollte hierzu ein Konzept ausarbeiten. Dieses liegt nun vor.

Drei Varianten wurden entwickelt


Die Ziele bei der Erstellung des Konzeptes zur kommunalen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung waren die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer bei begrenztem finanziellem Aufwand, also mit möglichst kostendeckend arbeitendem Mess- und Bürobetrieb. Hierbei sei erwähnt, dass durch die derzeitige Praxis ein jährlicher Fehlbetrag in Höhe von 174.000 Euro entsteht. Es wurden drei Varianten entwickelt, wobei Variante A ausschließlich eine Ausweitung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung vorsieht. Die Varianten B und C berücksichtigen daneben in jeweils unterschiedlichem Umfang den Einsatz von Kameras in stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen.

Eine Rotlichtüberwachung wird es zunächst nicht geben


Eine kommunale, stationäre Rotlichtüberwachung wurde zunächst verworfen. Diese sei dort geboten, wo viele Unfälle, insbesondere aufgrund häufiger Rotlichtverstöße zu verzeichnen sind. Im Braunschweiger Stadtgebiet seiensolche Unfallhäufungsstellen nicht bekannt. Zudem seien Anschaffungskosten und Verwaltungsaufwand zu hoch. Eine mobile Rotlichtüberwachung kann nur durch die Polizei erfolgen, da der Polizei die hierfür erforderliche Anhaltebefugnis vorbehalten ist.

Konzept wird nach und nach umgesetzt


Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor mit der Variante A zu starten und danach die favorisierte Variante B anzugehen, die dann nicht mehr defizitär wäre. "Da die Personalgewinnung und die Beschaffung der stationären Messtechnik nach Variante B einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf bedingen, soll im Jahr 2017 zunächst mit der Umsetzung der Variante A begonnen werden. Darauf aufbauend soll die weitere Umsetzung der Variante B schrittweise ab dem Jahr 2018 folgen", heißt es in der Vorlage. Variante A erfordere einen Personalmehrbedarf von insgesamt 7,2 Planstellen. Sie seiso bemessen, dass unter Nutzung noch vorhandener Bürokapazitäten für die Bediensteten keine zusätzlichen Büroflächen erforderlich sind.Variante B erfordere dagegen aufgrund des Personalbedarfs von 17,5 neuen Stellen die Anmietung zusätzlicher Büroflächen. Variante C würde zwar eventuell einen erheblichen Einnahmeüberschuss bringen, die vielen Faktoren könnten aber nur grob prognostiziert werden. Zudem seieine Personalgewinnung in diesem Umfang aktuell am Arbeitsmarkt nicht zu erwarten. Variante C stelle daher eine mögliche Ausbauoption für die Zukunft dar.

Die nächsten Schritte


Nach Beschlussfassung durch den Rat und Rechtskraft des Haushalts 2017 könnten die Vergabeverfahren für die Beschaffungen und die Stellenbesetzungsverfahren nach Variante A erfolgen. Der ausgeweitete Messbetrieb könnte voraussichtlich im Herbst 2017 beginnen. Es ist vorgesehen, den Rat und die jeweils betroffenen Stadtbezirksräte zur Auswahl der endgültigen Standorte stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen zu beteiligen. In diesem Zusammenhang sollen auch die von einzelnen Stadtbezirksräten eingebrachten Standortvorschläge näher betrachtet und untersucht werden.

Über die tatsächliche Entwicklung der Verkehrsüberwachung sollberichtet werden. Soweit erforderlich, würde nachgesteuert. Im Zuge späterer Untersuchungen sollen die Erforderlichkeit der Durchführung einer stationären Rotlichtüberwachung erneut geprüft und gegebenenfallsdie Errichtung weiterer stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen untersucht werden.

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