Dieser Hund soll gefährlich sein: Neues von Dr. Romeo

von Robert Braumann


Dr. Romeo wird weiterhin als gefährlich eingestuft. Foto: privat
Dr. Romeo wird weiterhin als gefährlich eingestuft. Foto: privat



Braunschweig. Seit Monaten kämpft Besitzerin Petra Bieler für ihren Liebling. Ihr Hund Dr. Romeo wurde als gefährlich eingestuft (regionalBraunschweig.de berichtete). Das will sie nicht gelten lassen. Er wurde im Jahr 2013 von der Stadt Salzgitter als gefährlich erklärt und soll dort einen Pudel gebissen haben, bewiesen wurde das nie, sagt Bieler und sieht eine große Ungerechtigkeit. Doch sie hat wenig Hoffnung, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

"Im August 2015 haben wir die Rücknahme der Gefährlichkeit von Dr. Romeo beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Braunschweig beantragt. Hierzu gab es persönliche Gespräche vor Ort, in denen man uns zunächst signalisiert hatte, man wäre auf unserer Seite. Man wollte die Gefährlichkeit von Dr. Romeo sofort zurücknehmen, sollte am Ende auch nur der kleinste Zweifel daran bestehen bleiben, dass Romeo den Pudel gebissen hat. Im September 2015 ruderte die Stadt Braunschweig mit dieser Aussage plötzlich zurück, weil man wohl Angst vor einem Präzendenzfall hatte. Wir erhielten die Nachricht, dass die Stadt Braunschweig gedenke, die Gefährlichkeit nicht zurückzunehmen. Bis zum 21. Oktober 2015 haben wir Zeit bekommen, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens weitere Gründe vorzubringen, warum die Gefährlichkeit dennoch zurückgenommen werden sollte. Genau das haben wir fristgerecht getan! Auf über 25 Seiten haben meine Anwältin und ich sogar bewiesen (!), dass - egal was für ein Hund damals auf den Pudel zugelaufen kam - dieser Hund den Pudel gar nicht gebissen hat. Das belegt ganz klar die Tierarztrechnung, die wir im Rahmen der Akteneinsicht erhalten haben. Wenn ein Tierarzt eine Bissverletzung versorgt, muss dies zunächst auf der Rechnung dokumentiert und mit H7 (Wundversorgung abgerechnet werden) - dies ist im Falle des Pudels nicht geschehen. Die Pudelbesitzerin hat lediglich 30,00 Euro für die Versorgung ihres angeblich so schwer verletzten Pudels gezahlt." Am 21.12.2015 habe man vom Ordnungsamt dennoch den ablehnenden Bescheid erhalten, gegen den nun nur noch geklagt werden kann. Die Beweise für die Unschuld des Tieres wären dabei nicht berücksichtig worden. Dies sei eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, gegen die nur noch eine Klage möglich ist, so Bieler.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Tiere Hund