Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza besucht Braunschweig


Von links: Generalstaatsanwalt Norbert Wolf, Justizministerin Barbara Havliza, Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel. Foto: Oberlandesgericht Braunschweig
Von links: Generalstaatsanwalt Norbert Wolf, Justizministerin Barbara Havliza, Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel. Foto: Oberlandesgericht Braunschweig

Braunschweig. Wie das Oberlandesgericht mitteilt, hat heute Justizministerin Barbara Havliza – erstmalig seit ihrer Ernennung zur Niedersächsischen Justizministerin – das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig besucht.


Mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, Wolfgang Scheibel, und dem Generalstaatsanwalt, Norbert Wolf, bestand bereits vor dem heutigen Tag ein reger Austausch. Nun gewährten die Besichtigungen vor Ort und die Begegnungen mit verschiedenen Beschäftigten beider Behörden der Ministerin zusätzlich einen persönlichen Eindruck. Justizministerin Havliza: „Die derzeitige Unterbringung des Oberlandesgerichts in verschiedenen Gebäuden ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennbar unbefriedigend. Ziel ist es, sämtliche Beschäftigte des Oberlandesgerichts unter einem Dach zu vereinen.“

Außer der Standortfrage wurden zahlreiche Sachthemen intensiv erörtert. Zum Thema Opferschutz – einem besonderen Anliegen der Generalstaatsanwaltschaft – äußerte die Ministerin im Anschluss an die Besprechungen: „Das „Braunschweiger Modell“ zur richterlichen Videovernehmung kindlicher und jugendlicher Opferzeugen hat sich im Landgerichtsbezirk Braunschweig hervorragend bewährt. Es freut mich sehr, dass das Modell mittlerweile auch bei anderen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen übernommen wird." Die Ministerin betonte: „In Braunschweig ist diese Art der Zeugenvernehmung in weit mehr als 350 Fällen zum Einsatz gekommen. In keinem einzigen Fall mussten die Opfer erneut im Gerichtsverfahren aussagen. Dies ist eine große Erleichterung für die Opfer: Ihnen bleibt ein Zusammentreffen mit dem oder der Angeklagten im Gerichtssaal erspart.“

Der persönliche Austausch zwischen Justizministerium und den Gerichten und Behörden des Braunschweiger Bezirks ist auch künftig gewährleistet. So sind bereits verschiedene Termine in Planung, zu welchen Justizministerin Havliza erneut den hiesigen Geschäftsbereich bereisen oder die Vertreter der Braunschweiger Behörden in Hannover empfangen wird.

Zum Hintergrund:


Nach dem im Landgerichtsbezirk Braunschweig entwickelten Modell - dem so genannten Braunschweiger Modell - werden kindliche und jugendliche Opfer von Sexualdelikten bereits im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen. Die Vernehmung wird aufgezeichnet. Nur die Ermittlungsrichterin bzw. der Ermittlungsrichter ist in dem kindgerecht eingerichteten Vernehmungszimmer anwesend. Um die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten zu wahren, verfolgen diese die Vernehmung in einem Nebenzimmer und können Fragen über die Ermittlungsrichterin bzw. den Ermittlungsrichter stellen lassen. Später kann diese Vernehmung in der Hauptverhandlung abgespielt und so eingeführt werden. Auf diese Weise können Mehrfachvernehmungen vermieden werden. Ein großer Vorteil neben dem Opferschutz besteht darin, dass die Opfer in der Vernehmung direkt nach der Tat mehr Emotionen zeigen als bei der oft erst Monate später stattfindenden Gerichtsverhandlung. Dies führte in einer Vielzahl der Fälle dazu, dass sich die Geständnisbereitschaft der Täter - konfrontiert mit diesen Emotionen - deutlich erhöhte.


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