Nun gilt Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt

Für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt gilt dann ab Beginn eine Maskenpflicht für Besucher sowie für Mitarbeiter auf der gesamten Marktfläche.

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Archivfoto | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Land Niedersachsen hat heute die Corona-Verordnung aktualisiert. Die schon morgen in Kraft tretenden Änderungen betreffen auch den Braunschweiger Weihnachtsmarkt, teilte das Stadtmarketing mit. Neu ist, dass auf der gesamten Marktfläche eine Maskenpflicht für Besucher sowie Standmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gilt. Erlaubt ist, die Maske abzunehmen, um zu essen und zu trinken.



„Die Landesregierung hat heute weitere Verschärfungen vorgenommen, die sich direkt auf die Weihnachtsmärkte auswirken. Damit gilt Maskenpflicht auf der gesamten Marktfläche, überraschenderweise auch im Bereich der Verzehrflächen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die den Braunschweiger Weihnachtsmarkt veranstaltet. „Angesichts der steigenden Zahlen war eine Änderung natürlich erwartbar.“ Das Vorgehen widerspreche aber dem Versprechen, eine belastbare Grundlage für Veranstalter und Beteiligte zu bieten. Diese Grundlage kam trotz wiederholter Mahnungen aus Fachkreisen spät, dennoch haben sich die Akteure darauf eingestellt. Sie haben Zeit und Geld investiert, um Weihnachtsmärkte so aufzustellen, dass diese unter Berücksichtigung der umfangreichen Vorgaben stattfinden können.


Kritik an Verordnung


„Kurz vor dem Start des Weihnachtsmarktes kommen nun mit knapp 24 Stunden Vorlauf Verschärfungen. Wir werden nun kurzfristig alle Infomaterialien und Schilder umgestalten, so gut es geht. Unverständlich ist, dass die Verschärfungen im Bereich der Verzehrflächen über die Regeln in der Gastronomie in geschlossenen Räumen hinausgehen. Während man in geschlossenen Räumen stundenlang an Tischen ohne Maske sitzen kann, ist Vergleichbares auf dem Weihnachtsmarkt an der frischen Luft generell untersagt“, so Leppa. Das Stadtmarketing habe den Weihnachtsmarkt so geplant, dass die Regelungen kurzfristig umsetzbar seien. Es sei aber eine Belastungsprobe für Akteure und Gäste gleichermaßen, sich immer wieder sehr kurzfristig auf neue und nur eingeschränkt praktikable Regelungen einzustellen.

Für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt gilt dann ab Beginn eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der gesamten Marktfläche. Davon ausgenommen sind Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren. Zum Essen und Trinken auf dem Weihnachtsmarkt können Gäste und Mitarbeitende die Maske kurzzeitig absetzen.


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