Coronaregeln in Niedersachsen werden verschärft - Nicht nur für Ungeimpfte

Sogar die Privilegien für Geimpfte und Genesene fallen weg.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marvin König

Niedersachsen. Mit täglicher Verschärfung der Pandemielage zieht Niedersachsen die Zügel an und hat am heutigen Dienstag die ab dem morgigen Mittwoch gültige neue Corona-Verordnung vorgestellt. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen. Die Einschränkungen betreffen alle Lebensbereiche - Schule, Arbeit und Freizeit. Auch die Privilegien für Geimpfte und Genesene - Befreiung von Maske und Abstand - fallen weg.



"Das wird eine Zeit, die sicher nicht angenehm sein wird", merkt Ministerpräsident Stephan Weil zu Beginn der Pressekonferenz am heutigen Dienstag an. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet.

Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil.
Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil. Foto: Marvin König




Warnstufen werden angepasst


Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.


Kontaktbeschränkungen sind zurück


Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G), sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Zahl auf 15, bei Warnstufe 3 auf 10. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte, dort auch draußen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für körpernahe Dienstleistungen. Wie der Ministerpräsident klarstellt, gilt diese Begrenzung ausdrücklich auch für private Veranstaltungen. In Warnstufe 2 - unter 2Gplus - sind dann auch Geimpfte von dieser Regelung betroffen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).

2G wird ausgeweitet



Bernd Althusmann bei seiner Rede beim Jubiläum der Bundes-CDU in Goslar.
Bernd Althusmann bei seiner Rede beim Jubiläum der Bundes-CDU in Goslar. Foto: Axel Otto



In Warnstufe 1 galt bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und körpernahe Dienstleistungen. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann stellt klar, dass das nun auch ausdrücklich für Jugendliche gilt. "Das ist eine deutliche Verschärfung", so der Minister.

Maskenpflicht auf den Weihnachtsmärkten - drinnen und draußen


Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht - drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

2Gplus in Warnstufe 2


In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G - notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test. In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!

Landtag entscheidet über Warnstufe 3


In Warnstufe 3 gilt dann für Veranstaltungen ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.

Privileg für Jugendliche fällt weg


Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen - auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.

Maskenpflicht und Abstand auch bei 2G


In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.


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