Obama-Besuch: Luftraum wird gesperrt

von Max Förster


Einschränkungen im Flugverkehr Braunschweig. Symbolfoto: Robert Braumann
Einschränkungen im Flugverkehr Braunschweig. Symbolfoto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Am kommenden Wochenende ist der US-Präsident Barack Obama anlässlich der Hannover-Messe in Deutschland zu Gast. Um seinen Aufenthalt sicher zu gestalten, wird es deshalb von Sonntag bis Montag Einschränkungen für den Flugverkehr geben. Auch in Teilen Braunschweigs müsse mit Einschränkungen gerechnet werden, erklärte Ute Otterbein von der Deutschen Flugsicherung (DFS), auf Anfrage von regionalHeute.de.

Um den Besuch reibungslos und sicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Flugbeschränkungsgebiet von Sonntagmorgen 9 Uhr bis Montagabend 18 Uhr eingerichtet. In einem kreisrunden Gebiet, das sich etwa über 55 Kilometer ausdehnt und eine Höhe von rund 3.000 Metern umfasst, herrscht für diesen Zeitraum ein Flugverbot für private Flieger. Auch die Stadt Braunschweig befindet sich am äußeren Rand dieses Gebietes und wird daher mit Einschränkungen rechnen müssen, erklärt Otterbein.

Einschränkungen im Luftraum Braunschweig


Alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, wie beispielsweise Drohnen, sind in diesem Gebiet untersagt. Darunter zählen vor allem Privat- und Sportflieger (sogenannte Sichtflieger), die in Richtung Westen die Stadt Braunschweig verlassen wollen, so Otterbein. Da diese nicht offiziell für diesen Flug registriert sind und dadurch eine mögliche Gefahr darstellen können, dürfen diese das Flugbeschränkungsgebiet in diesem Zeitraum nicht durchfliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und diese wird der Polizei umgehend gemeldet, lässt Axel Raab, Pressesprecher der DFS, wissen.


Ausnahmen


Nicht betroffen von diesen Einschränkungen sind Instrumentenflüge, wie etwa die Flüge größerer Fluggesellschaften. Ebenso von dieser Regelung ausgenommen, sind Flüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizeien der Länder oder Flüge im Auftrag der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Flüge ausländischer Staatsluftfahrzeuge mit Bezug zum Besuch des US-Präsidenten sowie Flüge nach Sichtflugregeln (Privatflieger) mit Start/Ziel Braunschweig, sofern sie die durch Autobahn A391 und die Bundesstraße B4 gebildete Linie nicht nach Westen überfliegen.


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