Offene Diskos und Schulen im Regelbetrieb - Das gilt jetzt in Braunschweig

Die Inzidenz liegt seit fünf Tagen stabil unter 35. Das ermöglicht weitere Lockerungen.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. Da in der Löwenstadt die Inzidenz seit fünf Werktagen unter 35 liegt, treten nun auch in Braunschweig die Lockerungen nach dem niedersächsischen Stufenplan in Kraft. Zu den größten Änderungen gehört wohl, dass Clubs, Bars, Diskotheken und wieder öffnen dürfen. Außerdem dürfen sich wieder mehr Menschen treffen, um diese neuen Freiheiten wahrzunehmen. Die Schulen sind wieder im Regelbetrieb. Weitere Details nennt die Stadt Braunschweig auf ihrer Website.


Es gelte laut der Stadt zu beachten, dass viele der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelten Öffnungen und Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahren an das Vorliegen eines negativen Corona-Tests gekoppelt sind, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ zu einem negativen Test ist im Regelfall auch der Nachweis einer vollständig abgeschlossenen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder ein Genesungsnachweis möglich. Als Genesungsnachweis kann ein positives Testergebnis gelten, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, alternativ kann die Quarantäne-Bescheinigung des Gesundheitsamtes verwendet werden. Wer vor mehr als sechs Monaten erkrankt war, mittlerweile allerdings bereits die Erstimpfung hat, gilt ebenfalls als vollständig genesen.

Mehr private Zusammenkünfte


Zusammenkünfte sind nun mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt oder 10 Personen aus maximal drei Haushalten zulässig, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzuberechnen sind. Kindergeburtstage sind wieder möglich mit bis zu zehn Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen möglich. Wer eine vollständige Schutzimpfung erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder bereits genesen ist, wird bei Zusammenkünften nicht mitgezählt.

Gesamter Einzelhandel geöffnet


Grundsätzlich ist der gesamte Einzelhandel geöffnet. Die Stadtverwaltung hat entschieden, die derzeit noch geltende Regelung zur Maskenpflicht in ausgewählten öffentlichen Bereichen der Innenstadt aufzuheben (regionalHeute.de berichtete). Ab Mittwoch gibt es gemäß Landesverordnung unter freiem Himmel dann noch drei Bereiche mit Maskenpflicht: Die Wochenmärkte, die ÖPNV-Haltestellen und die Parkplätze von Geschäften.

Gastronomie auch innen geöffnet


Gastronomiebetriebe dürfen ihre Innenräume mit Hygienekonzept und ohne Testpflicht öffnen. Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis sind bis zu 100 Personen zulässig. Ein Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde. Die Außengastronomie ist ebenfalls ohne Testpflicht geöffnet.

Clubs, Bars und Diskotheken


Clubs, Bars und Diskotheken dürfen mit Hygienekonzept und einer begrenzten Besucherzahl (max. 50 Prozent) öffnen. Besucher müssen entsprechende Nachweise vorlegen.

Theater, Kinos und Sport


Veranstaltungen wie Theater- und Kinovorstellungen, Opern oder Konzerte können drinnen und draußen stattfinden. An weiteren Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Sportveranstaltungen mit Zuschauern dürfen mit Hygienekonzept maximal 500 Personen teilnehmen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sind genehmigungspflichtig. Dabei dürfen allerdings ab einer Kapazität von 1.700 Sitzplätzen maximal 30 Prozent der Zuschauerplätze besetzt werden. Es gilt Maskenpflicht, solange die Sitzplätze nicht eingenommen sind. An nicht-stationären Veranstaltungen in geschlossenen Räumen - also Veranstaltungen, die auf Interaktion der Besucher ausgelegt sind - dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Auch hier gilt Maskenpflicht, solange die Sitzplätze nicht eingenommen sind.

Sportanlagen können drinnen und draußen mit Hygienekonzept öffnen. Kontaktsport ist zulässig. Schwimmbäder können mit Hygienekonzept öffnen. Gleiches gilt für Solarien und Saunen.

Größere Veranstaltungen drinnen und draußen


Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen mit maximal 500 Personen genehmigungsfrei stattfinden. Bei mehr als 500 Teilnehmern ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig. Es gilt Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Ab 250 Personen Zugang nur mit den entsprechenden Nachweisen. Messen, gewerbliche Ausstellungen, Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte dürfen mit Hygienekonzepten stattfinden.

Regelbetrieb an Schulen


In den Kindertagesstätten und Schulen gilt Szenario A (Regelbetrieb im Präsenzunterricht). Jugendzentren können öffnen. Jugendfreizeiten sind grundsätzlich mit Hygienekonzept möglich.

Hochzeiten und Beerdigungen ohne Personenbegrenzungen


Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen können ohne Begrenzung der Personenzahl bei der Zeremonie stattfinden, soweit Abstände gewahrt werden. Gesang im Gottesdienst ist wieder zulässig. Bei anschließenden Feiern gelten ähnliche Regeln wie für die Gastronomie.


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