Braunschweig. Ein 26-Jähriger muss sich seit dem Mittwoch vor dem Braunschweiger Landgericht wegen des Vorwurfs der mehrfachen schweren Brandstiftung verantworten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 8. Februar 2014 bis 28. März 2015 einen Radlader, einen PKW sowie die Turnhallen des Hoffmann-von-Fallersleben Gymnasiums und in der St. Ingbert- Straße in Braunschweig angezündet zu haben. Sowohl Fahrzeuge als auch die Turnhallen brannten aus.
Wie die Staatsanwaltschaft bereits bei der Anklageerhebung mitteilte, sei ein Sachschaden in Höhe von zirka 1,5 Millionen Euro entstanden. Hinsichtlich der Tat in der St. Ingbert-Straße hätte der Angeschuldigte nach eigenen Angaben gehandelt, um einen vorangegangenen Einbruchsdiebstahl in die Halle zu verdecken. Der Angeklagte hatte die ihm zur Last gelegten Taten gestanden, nachdem im Rahmen einer Durchsuchung die in der St. Ingbert-Straße entwendeten Hockeyausrüstungen bei ihm gefunden worden waren.
Für Brandstiftung gemäß Paragraf 306 Absatz 1 Nummer 1 und 4 sieht das Strafgesetzbuch jeweils Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren vor.
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